Panorama
Verhaltensregeln für Abgeordnete verschärft
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Die Bürgerinnen und Bürger können sich künftig im Handbuch des Bundestages über etwaige Nebentätigkeiten von Abgeordneten informieren. Das Parlament beschloss kurz vor Ende der Wahlperiode eine entsprechende Änderung der Geschäftsordnung. Danach müssen die Abgeordneten seit dem 1. Oktober veröffentlichen, ob sie während des Mandats durch Verträge über Beratung, Vertretung oder ähnliches gebunden sind. Über Tätigkeiten, die ein Parlamentarier neben Beruf und Mandat ausübt – wie Gutachten, Artikel, Bücher und Vorträge -, wird die Öffentlichkeit ebenso informiert wie über Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften. Bislang mussten diese Angaben lediglich beim Bundestagspräsidenten angezeigt werden. Sie wurden aber nicht veröffentlicht.