(1) Untersuchungsauftrag
„Der Untersuchungsausschuss soll klären, ob und in welchem Umfange Mitglieder der Bundesregierung, insbesondere Bundeskanzler Gerhard Schröder, Bundesfinanzminister Hans Eichel, Bundesministerin Ulla Schmidt sowie der damalige Arbeits- und Sozialminister Walter Riester, und Parlamentarische Staatssekretäre im Jahr 2002 Bundestag und Öffentlichkeit hinsichtlich der Situation des Bundeshaushaltes, der Finanzlage der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung sowie der Einhaltung der Stabilitätskriterien des EG-Vertrages und des europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakts durch den Bund vor der Bundestagswahl am 22. September 2002 falsch oder unvollständig informiert haben; ob und gegebenenfalls wer von allen Vorgenannten dieses und mit wessen Hilfe insbesondere auch im Verantwortungsbereich der Bundesregierung getan und ob und gegebenenfalls welche Vereinbarungen es dazu gegeben hat, soweit hierdurch nicht der Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung betroffen ist....“ Soweit der erste Teil des Untersuchungsauftrages, der im wesentlichen dem ursprünglichen Antrag entspricht.