Blickpunkt Bundestag
Oktober 6/2003
(2) Mandat
Im Grunde heißt „Mandat“ so viel wie „Auftrag“. Die Abgeordneten handeln also im Auftrag der Wähler. Das freie Mandat in den modernen demokratischen Verfassungen bedeutet, dass die Abgeordneten nur ihrem Gewissen und keinen Weisungen unterworfen sind.
Quelle:
http://www.bundestag.de/bp/2003/bp0306/00_definitionen_0306022/0306022_2