Blickpunkt Bundestag
Oktober 6/2003
(4) Obleute
Obleute sind Abgeordnete, die in den Ausschüssen die Hauptansprechpartner jeder Fraktion darstellen. Der Begriff stammt von den frühneuzeitlichen „Obermännern“, die mit zusätzlichen Aufsichts- und Leitungsfunktionen betraut waren. Mitunter kommen festgefahrene politische Prozesse dann wieder voran, wenn sich die Obleute der verschiedenen Fraktionen in einem Ausschuss zusammensetzen und gemeinsam nach Auswegen suchen.
Quelle:
http://www.bundestag.de/bp/2003/bp0306/00_definitionen_0306022/0306022_4