Blickpunkt Bundestag
Januar 1/2004
(1) Biotechnologie
wird in ihrer Anwendung nach Farben unterschieden: Die „rote“ Biotechnologie bezieht sich auf Medizin und Pharmazie, ermöglicht etwa leichtere, bessere und preiswertere Herstellung von Insulin. Die „grüne“ Biotechnologie widmet sich der Landwirtschaft, Nahrungsmittelherstellung und Tierzucht, erhöht beispielsweise den Widerstand von Pflanzen gegen Schädlingsbefall, verstärkt den Vitamingehalt oder verringert das Allergiepotenzial. Die „graue“ Biotechnologie wird in der Produktion und im Umweltschutz eingesetzt, um zum Beispiel verseuchte Böden zu reinigen, den Wirkungsgrad von Rohstoffen zu erhöhen oder schädliche Emissionen einzuschränken.
Quelle:
http://www.bundestag.de/bp/2004/bp0401/00_0401024/0401024_1