Blickpunkt Bundestag
Januar 1/2004
(1) Föderalismus
Das Wort stammt vom lateinischen „foedus“, steht wörtlich für „Vertrag“ oder „Bündnis“ und von der politischen Idee her für einen Bundesstaat, dessen einzelnen Gliedstaaten große Selbstständigkeit eingeräumt wird. Damit einher geht die Idee der Subsidiarität, wonach von der nächst höheren Ebene nur die Aufgaben erfüllt werden sollen, die von der niedrigeren nicht oder nicht so gut wahrgenommen werden können. Im föderalen System der Bundesrepublik Deutschland ist die Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern im Grundgesetz genau definiert.
Quelle:
http://www.bundestag.de/bp/2004/bp0401/00_0401028/0401028_1