Verkehr und Bauwesen. Mit den Stimmen der Koalition und FDP gegen die Union hat der Verkehrsausschuss am 13. April den Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Wohngeldgesetzes ( 15/4977) beschlossen. Die Bundesregierung will seit dem Jahr 2001 ausgezahlte Hilfe in besonderen Lebenslagen (HbL) bei der Berechnung von Wohngeld als Einkommen berücksichtigen. Ziel des Wohngeldgesetzes sei es, diejenigen Einnahmen, die zum Lebensunterhalt zur Verfügung stehen, als Grundlage der Ermittlung des individuellen Wohngeldanspruchs heranzuziehen. In die Ausschussberatungen flossen auch eine von den kommunalen Spitzenverbänden (KS) dazu erbetene Stellungnahme sowie die Äußerung der Regierung mit ein. Die KS begründete ihre Ablehnung damit, dass es zu einer ungerechtfertigten Verschiebung der Finanzierungslast von Bund und Ländern, die für Wohngeld zuständig sind, auf die Kommunen als Sozialhilfeträger käme. Eine Regierungsvertreterin hatte dem widersprochen: da keine neue Belastung der Sozialhilfeträger erfolge, sondern lediglich Erstattungsansanprüche aus der Vergangenheit nicht mehr durchgesetzt werden könnten, liege keine ungerechtfertigte finanzielle Lastenverschiebung vor.