Entwicklungszusammenarbeit. Mit strukturellen Reformen die Entbürokratisierung und die Flexibilisierung der Entwicklungszusammenarbeit der Europäischen Union (EU) voranzutreiben, fordert der Bundestag. Er nahm auf Beschlussempfehlung des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ( 15/4972) mit der Mehrheit der Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen am 14. April einen entsprechenden Antrag der Koalition ( 15/2338) an. In ihm fordern die Regierungsfraktionen des Weiteren, durch regelmäßige Evaluierungen der Programme den gezielten armutswirksamen Mitteleinsatz zu gewährleisten.
Die EU stehe in diesem Bereich auch weiterhin vor großen Herausforderungen, so die Parlamentsmehrheit. Deshalb sei eine starke EU-Entwicklungspolitik von großer Bedeutung. Die Regierung soll sich nun dafür einsetzen, dass die Entwicklungspolitik als wichtiger Bereich der EU-Außenbeziehungen ein eigenständiges Profil für die auf langfristige Zukunftssicherung gerichteten Aufgaben bewahre.
Oberstes Ziel müsse die Überwindung von Hunger und Armut sein. Die Maßnahmen im Bereich der Migration, der Terrorismusbekämpfung oder bewaffnete Friedenseinsätze bei akuten Konflikten sollten grundsätzlich nicht zulasten der Ressourcen für die nachhaltige Bekämpfung von Hunger und Armut gehen. Verstärkt werden müsse auch die Ausbildung und Entsendung deutschen entwicklungspolitischen Fachpersonals in die jeweiligen EU-Institutionen.
Abgelehnt wurde ein Antrag der CDU/CSU ( 15/1215), der mehr Mut zur Reform der EU-Entwicklungszusammenarbeit forderte. Deshalb hatte die Bundesregierung aufgefordert werden sollen, unter anderem darauf hinzuwirken, dass die EU die politisch und sachlich nicht mehr zu rechtfertigende Sonderbehandlung für die AKP (Afrika/Karibik/Pazifik)-Staaten unter dem Dach des Cotonou-Abkommens aufhebt und ein einheitliches WTO-konformes handels- und entwicklungspolitisches System für sämtliche Entwicklungspartnerstaaten der EU schafft. Nur die FDP stimmte für das Anliegen.