Bauarbeiter können dem Winter künftig gelassener entgegensehen. Mit dem neuen Saison-Kurzarbeitergeld, das der Bundestag am 16. März beschloss, steigen ihre Chancen, in der kalten Jahreszeit nicht wie bisher üblich entlassen zu werden. Die Regelung löst das bisherige Winterausfallgeld ab und soll erstmals im kommenden Winter greifen. Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG-BAU) rechnet damit, dass die Winterarbeitslosigkeit am Bau um rund ein Viertel gesenkt werden kann. Nach Regierungsangaben verlieren bisher jede Saison rund 280.000 Bauleute ihren Job.
Im Kern sieht das Gesetz vor, dass Bauarbeiter, für die es in der "Schlechtwetterzeit" vom 1. Dezember bis zum 31. März keine Arbeit gibt, künftig Leistungen der Bundesanstalt für Arbeit (BA) für die Ausfallzeiten erhalten. Die Bauarbeiter bleiben zwar bei ihrem Arbeitgeber angestellt, werden aber auf "Kurzarbeit-Null" gestellt. Sie tauchen damit nicht mehr in der Arbeitslosenstatistik auf.
Arbeitnehmer mit Kind bekommen ab der ersten Ausfallstunde 67 Prozent des pauschalierten Nettolohns, solche ohne Kind 60 Prozent. Berücksichtigt werden sollen nicht nur wetter-, sondern auch auftragsbedingte Arbeitsausfälle. Das bisherige Winterausfallgeld wurde erst von der 31. Ausfallstunde an und nur bei witterungsbedingtem Arbeitsausfall gezahlt.
Finanziert wird das Saison-Kurzarbeitergeld aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung. Die Arbeitgeber müssen für die betroffenen Bauarbeiter die Sozialbeiträge abführen. Die Beiträge werden ihnen aber aus einer Umlage erstattet, auf die sich die Tarifpartner bereits im vergangenen Jahr verständigt haben.
Mit einem finanziellen Anreiz soll zudem gefördert werden, dass Bauarbeiter die im Sommer auf Arbeitszeitkonten angesammelten Überstunden im Winter abbauen. Für jede Guthabenstunde wird ein Zuschuss-Wintergeld von 2,50 Euro gezahlt. Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes lobte, damit würden flexible Arbeitszeiten deutlich attraktiver.
Das Bundesarbeitsministerium wird die Wirkungen des Saison-Kurzarbeitergeld in den nächsten zwei Jahren untersuchen und darüber dem Bundestag berichten. Unter die Lupe genommen werden sollen insbesondere die Folgen für den Arbeitsmarkt und die finanziellen Effekte für die Arbeitslosenversicherung und den Bundeshaushalt. Die Regierung hofft, dass es zu Einsparungen kommt. Mehrausgaben der BA für das Saison-Kurzarbeitergeld stünden Einsparungen beim Arbeitslosengeld entgegen, hieß es dazu. Wegen vermiedener Entlassungen sinke zudem der Verwaltungsaufwand bei der BA.
Die Ausdehnung der neuen Leistung auf andere Wirtschaftszweige kann frühestens zum 1. November 2008 durch ein Bundesgesetz erfolgen - und zwar "im Einvernehmen" mit den jeweiligen Tarifpartnern. Saisonale Arbeitsausfälle gibt es beispielsweise auch in der Land- und Forstwirtschaft, in der Baustoffindus-trie, im Maler- und Lackiererhandwerk sowie im Steinmetz- und Bildhauerhandwerk.