Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig bescherte Marianne Birthler (B90/Die Grünen) einen schwarzen Freitag: Der Informationszugang bei der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (BStU) für Presse und Forschung wurde durch den erfolgreichen Widerspruch des Altkanzlers Helmut Kohl (CDU) vor der höchsten deutschen Verwaltungsinstanz ernsthaft und nachhaltig eingeschränkt. Sämtliche BStU-Veröffentlichungen mussten storniert und überprüft werden. Informationen zu Personen der Zeitgeschichte oder politischen Amtsträgern durften nur mit deren Einverständnis genutzt werden - oder alle Passagen, die Rückschlüsse auf eine Person erlauben, waren zu streichen. Damit entfiel die Chance, Zusammenhänge erkennbar zu machen: Personen (Politiker, Richter, Funktionäre), die "als Stützen der DDR-Diktatur fungierten, werden von diesem Urteil profitieren", so die BStU. Unbeschadet blieb aber die Aufklärung der Behörde gegen Informelle Mitarbeiter der Stasi sowie die Akteneinsicht für bespitzelte DDR-Bürger.
Der Gesetzgeber reagierte. Am 28. Juni 2002 einigten sich Rot-Grün und FDP auf eine Gesetzesänderung, um Interessen von Betroffenen und Öffentlichkeit besser abzuwägen. Und der Bundesrat ließ das 5. Stasi-Unterlagen-Gesetz mit Mehrheit passieren. Den Zugang zu wichtigen Akten hatten Forschung und Medien freilich nicht lang: am 23. Juni 2003 wurde in Leipzig die erneute Freigabe von Berliner Richtern ,kassiert' und für die Presse stärkere Einschränkungen festgeschrieben als für die Forschung. Für den DDR-Bürgerrechtler Friedrich Schorlemmer war es dennoch "ein Sieg des Rechtsstaates, mit dem der ,Stasi-Voyeurismus' unterbunden und Post- und Fernmeldegeheimnis oder die Unverletzlichkeit der Wohnung für den bespitzelten Bürger Kohl ebenso gilt, wie für jeden anderen".
Am 24. März 2005 erfolgte die Herausgabe von zunächst 1000 Aktenseiten - mit Zustimmung Kohls.