Über das Ende des Staates in seiner "klassischen" Form ist in den vergangenen Jahren oft spekuliert worden: Ist der souveräne Nationalstaat tot? Was kann er im Zeitalter der Globalisierung noch leisten? Welche Muster von Staatlichkeit könnten an seine Stelle treten? Trotz aller Kritik an den Unzulänglichkeiten dieser Staatsform ist insbesondere die dritte Frage bisher unbeantwortet geblieben. Sicher ist nur, dass die Räume begrenzter Staatlichkeit zunehmen, sodass sich der territoriale Nationalstaat womöglich als historische Ausnahme erweisen könnte.
In Räumen begrenzter Staatlichkeit bilden sich politische Regelungsformen heraus, die in der sozialwissenschaftlichen Governance-Diskussion als "neue Formen des Regierens" beschrieben werden. Nach diesem Verständnis müssen Regierungen Leistungen erbringen, ohne über die volle Gebietsherrschaft zu verfügen. Zu den Räumen begrenzter Staatlichkeit gehören neben den "failed states" auch Entwicklungs- und Übergangsgesellschaften, in denen es entweder kein Gewaltmonopol mehr gibt oder ein solches nur eingeschränkt gegeben ist.
Im Zeitalter der Globalisierung scheint es unzureichend zu sein, funktionierende Staatlichkeit auf die Beschreibung von Institutionen des europäischen "Nationalstaats" zu reduzieren. Dadurch wird verkannt, dass sich Staatlichkeit historisch stets unterschiedlich ausgeprägt hat. In anderen Weltregionen gab es schon immer ein Nebeneinander von Staatlichkeit und traditionellen Formen sozialer Ordnung. Konnte nicht in vielen schwachen Staaten die Fassade der "Souveränität" nur aufrecht erhalten werden, weil gleichzeitig traditionelle Gesellschaftsstrukturen weiter funktionierten?