Der vorliegende Beitrag setzt sich mit der These auseinander, dass der Wandel von Staatlichkeit in der Moderne nur angemessen beschrieben werden kann, wenn gleichzeitig die Bedeutungsverschiebungen des Politischen in den Blick genommen werden. Dahinter steht die Annahme, dass Staat und Politik keineswegs - wie im Alltag oft unterstellt - gleichbedeutend sind.
Historisch gesehen rücken die Begriffe "Staat" und "Politik" erst seit der Frühen Neuzeit in ein Verhältnis der gegenseitigen Bedeutungsbedingung, und erst im 19.Jahrhundert setzt sich auf breiter Front die Auffassung durch, man habe unter Politik im Wesentlichen das Handeln beziehungsweise Tätigkeitsfeld souveräner Staaten und ihrer Regierungen zu verstehen. 1 Doch schon seit der Wende zum 20. Jahrhundert werden verstärkt Stimmen laut, die dem Staat und seiner professionellen Politik einen weiter gefassten Begriff des Politischen entgegenstellen, meist in kritischer Absicht. Der Staat wird wieder herabgestuft zu einem Akteur unter anderen in einem umfassenderen Kommunikationsraum des Politischen, der allerdings in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts noch als national umgrenzt gedacht wird. In diesem Kommunikationsraum "politisieren" sich die modernen westlichen Gesellschaften selbst - manchmal mit dem Staat, häufiger auch gegen ihn. Sogar vermeintlich rückständige Despotien wie das russische Zarenreich oder koloniale, sich erst zu Nationen bildende Gesellschaften wie die indische werden seit dem späten 19. Jahrhundert von einem Politisierungsschub jenseits institutionalisierter Staatlichkeit erfasst. 2 Vor dem Hintergrund dieser schon länger andauernden Mediatisierung der Staaten in - noch - national gedachten politischen Kommunikationsräumen kann man die gegenwärtigen Vorgänge und Diskussionen um Entgrenzung oder Zerfall von Staatlichkeit als globale Ausweitung eines zuvor schon auf nationaler Ebene durchgespielten Prozesses interpretieren.
Betrachtet man nur die normative Ebene, scheint das Übergewicht der Staaten ungebrochen. Zu Beginn des 21. Jahrhunderts ist der Staat überall. Spätestens seit den Dekolonisierungswellen nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs ist die gesamte Landmasse der Erde - mit Ausnahme der Antarktis - in souveräne Territorialstaaten unterteilt. Die globale Durchsetzung des Systems einer dem Anspruch nach exklusiven und effektiven Gebietsherrschaft verwundert insofern nicht, als es als im Völkerrecht normativ geformter Ausdruck der weltweiten Akzeptanz westlicher Rationalitätsstandards gelten kann. Die Kehrseite der globalen Durchstaatlichung ist jedoch die hochgradige Unterschiedlichkeit der konkreten Ausgestaltung von Staatlichkeit. Hinter der Fassade der im Völkerrecht normierten - und für das Völkerrecht konstitutiven - souveränen Gleichheit aller Staaten finden sich konsolidierte Wohlfahrtsstaaten unterschiedlicher Färbung 3 ebenso wie Gebiete zerfallender oder gar jenseits der völkerrechtlichen Hülse nicht mehr existierender Staatlichkeit. 4
Untersucht man den Wandel von Staatlichkeit, bieten sich jenseits der Betrachtung des institutionellen Wandels vor allem zwei Beobachtungsperspektiven an, anhand derer sich das fortwährende Spiel der Be- und Entgrenzungen von Staatlichkeit im Kontext von Globalisierungsprozessen fokussieren lässt. Die erste dieser Beobachtungsperspektiven wird durch das Verhältnis der Praxis von Staatlichkeit zum Idealbild des souveränen Territorial- und später Nationalstaates bestimmt. Die zweite Perspektive richtet sich traditionellerweise auf das Verhältnis von Staat und Gesellschaft beziehungsweise zwischen öffentlichen und privaten Akteuren.
Vor allem hinsichtlich des zweiten Aspekts drängt sich die Frage auf, inwieweit der Staat und der Raum des Politischen als gleichförmig gedacht werden können. Hier kann es nun nicht darum gehen, diese Grundfrage politischer Theorie und die unterschiedlichen Antworten darauf einer erneuten Prüfung zu unterziehen. Vielmehr sollen Möglichkeiten erörtert werden, wie die in der Geschichte zu beobachtenden Grenzverschiebungen des Politischen als Sonde dienen können, um den Wandel von Staatlichkeit differenziert beschreiben zu können.
Wir gehen dabei in zwei Schritten vor. Zunächst wird ausgehend von einer historisch-semantischen Reflexion ein Begriff des Politischen entwickelt, der abstrakt genug ist, um Politisierungs- wie Depolitisierungstendenzen in der Geschichte unabhängig von epochen- und kulturspezifischen Formen der Herrschaftsausübung zu betrachten. 5 Daran anschließend wird argumentiert, dass ein solcher, weit gefasster Begriff des Politischen geeignet ist, die Formenvielfalt und den Formwandel von Staatlichkeit innerhalb einer Weltgesellschaft begrifflich zu fassen und dabei insbesondere die Entstehung neuer Formen von Staatlichkeit jenseits der Ebene des Nationalstaates adäquat zu beschreiben.
Ein Rückblick in die Geschichte des Politikvokabulars seit der Frühen Neuzeit offenbart eine große Bandbreite möglicher Verwendungsweisen. Der Wortgebrauch und damit die Bedeutungen von "Politik" variierten je nach Land, Sprache, Sprecher und Situation. 6 Die auf das griechische polis zurückgehende Wortfamilie um "Politik" differenzierte sich durch neue Nominal- und Verbalformen (das "Politische", "politisieren") sowie zahllose Komposita ("Sozialpolitik", "Politikversagen") und Kombinationen mit dem Adjektiv "politisch" immer stärker aus. Dadurch erweiterten sich die Aussagemöglichkeiten beträchtlich. Von einer linearen Entwicklung in dem Sinne, dass man unter "Politik" um 1700 vor allem dies, um 1900 primär jenes verstand, kann man nicht ausgehen. "Politik" konnte im Laufe der neueren Geschichte sehr vieles und immer mehreres zugleich bedeuten, und noch mehr Sachverhalten, Verhältnissen oder Personen konnte eine "politische" Qualität zugeschrieben werden. Schon wegen dieser bis heute andauernden Dynamik des Wortfelds verbietet sich die Annahme einer sachlich oder logisch zwingenden begrifflichen Kontamination von "Politik" und "Staat", zumal auch der Staatsbegriff in der Geschichte vielfältigen Wandlungen unterlag und in den europäischen Sprachen beziehungsweise Ländern unterschiedlich gefasst wurde. 7
Der Politikbegriff ist mit der mittelalterlichen Aristoteles-Rezeption in die europäischen Sprachen eingeführt worden und hat sich seitdem semantisch angereichert. Die meisten der im Laufe der Jahrhunderte hinzugekommenen Sinngehalte sind bis heute abrufbar geblieben. Nur wenige vormoderne Bedeutungen von "Politik" und "politisch" gerieten im 19. oder 20. Jahrhundert in Vergessenheit, so die im Kontext der höfischen Gesellschaft geläufige Verwendung, nach der "politisch" sein hieß, dass man im geselligen Verkehr geschickt bis zur Skrupellosigkeit seinen Vorteil zu wahren verstand. Nicht mehr selbstverständlich präsent ist heute auch der ältere, auf Aristoteles zurückgehende Begriff von "Politik" als einer Disziplin oder Kunstlehre neben Ethik und Ökonomie. Stärker noch als die "Ökonomie", die weiterhin sowohl die Lehre von der Wirtschaft als auch das Wirtschaftsleben selbst meinen kann, hat sich "Politik" gewissermaßen verdinglicht und verweist heute einerseits auf das Handeln politischer Akteure (wer immer sie seien), andererseits auf die Sphäre, in der sich ihr Handeln vollzieht: Man "macht" Politik oder man agiert "in" der Politik. Der ältere Disziplinbegriff von "Politik" ist weit gehend vergessen.
Dauerhaft präsent geblieben ist hingegen die aristotelische Grundvorstellung, dass "Politik" es mit dem Wohlergehen des "großen Ganzen", mit der guten Ordnung des Gemeinwesens zu tun habe, wie immer es im Einzelfall ausgestaltet sein mochte. Der Politikbegriff in dieser, auf das "große Ganze" gerichteten Bedeutung mag im Denken der Antike untrennbar mit der Form der polis verknüpft gewesen sein, 8 seit seiner Einführung in das spätmittelalterliche und frühneuzeitliche Europa ist er jedoch nicht mehr an spezifische institutionelle Arrangements gebunden. Er konnte auf die italienischen Stadtrepubliken genauso angewandt werden wie auf die französische Monarchie, auf eine kleine Grafschaft ebenso wie auf das Heilige Römische Reich und später, im 19. Jahrhundert, auf lose föderale Gebilde in gleicher Weise wie auf straff zentralisierte Nationalstaaten. Unabhängig von der Größe, Macht und Verfassungsform des Gemeinwesens zielte der an die antike Tradition anknüpfende Politikbegriff von Anfang an auf eine bestimmte Art der Kommunikation: auf Verständigung über Regeln des Zusammenlebens - innerhalb von Gemeinwesen und zwischen ihnen.
Dass Regeln des Zusammenlebens auch gewaltsam oder durch Intrigen und Hinterlist, notfalls mit Krieg und Terror durchgesetzt werden konnten, lag ursprünglich jenseits des aus der Antike überlieferten Politikbegriffs, gehört jedoch in Europa seit dem 16. Jahrhundert zu seinem festen Bedeutungsinventar. Es ist vielleicht die wichtigste semantische Anreicherung, die er in der Geschichte erfahren hat. Sie wurde zuerst, etwas zu Unrecht, mit dem Namen Machiavelli in Verbindung gebracht, 9 setzte sich fort in den Fürstenspiegeln und politischen Testamenten, die der Kabinettspolitik absolutistischer Herrscher als Anleitung dienten, fand eine weitere Ausprägung in der Neufassung des Kriegsbegriffs durch Carl von Clausewitz, demzufolge Krieg "eine Fortsetzung des politischen Verkehrs, ein Durchführen desselben mit andern Mitteln" sein sollte, 10 und wurde in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts im Kontext der deutschen und italienischen Nationalstaatsbildungen durch Krieg und Diplomatie als "Realpolitik" auf den Begriff gebracht. Betrachtet man die Verwendung des Politikvokabulars, so werden auch in der Gegenwart Krieg und Gewalt bis hin zu terroristischen Anschlägen immer wieder als Bestandteil der "politischen" Kommunikation angesprochen. Die Bewertung dieser Form von "Politik" mag negativ ausfallen, viele wollen der nichtstaatlichen Gewalt auch den politischen Charakter ganz absprechen, aber eben dieser Streit um den politischen oder nichtpolitischen Charakter von Gewalt bleibt ein Politikum.
Häufig negativ konnotiert ist im öffentlichen Sprachgebrauch auch derjenige Aspekt von Politik, der in der Politikwissenschaft als "politics"-Dimension bezeichnet und im Deutschen seit dem späten 19. Jahrhundert als kleingeistige Partei-, Interessen- und Berufspolitik diffamiert, seltener (wie bei Max Weber) als notwendiges Übel analysiert wird. 11 Gegen die Reduktion von "Politik" auf das Geschäft des Machterwerbs und -erhalts sowie das darum herum aufgeführte Spektakel verbreitete sich in Deutschland seit der Jahrhundertwende die Forderung, die Gesellschaft, die Kunst und die Wissenschaft müssten selbst "politisch" werden, also sich "politisieren". 12 Und eben gegen die Engführung von Politik als Partei- und Berufspolitik richtete sich auch die in den ersten Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts aufkommende Begriffsbildung "das Politische". Wie immer es definiert wurde - ob als Beziehungsfeld, in dem letzte Freund-Feind-Unterscheidungen getroffen werden, wie bei Carl Schmitt, 13 oder als Handlungsfeld, in dem die Menschen ihre Angelegenheiten durch Akte des Vergebens und Versprechens, also durch Worte regeln, wie bei Hannah Arendt 14 - immer stand die Annahme dahinter, dass "das Politische" eine fundamentalere Dimension menschlichen Daseins sei als die konkret vorgefundene Politik innerhalb der Staaten und zwischen ihnen. Aus einer solchen Sicht war die zeitweise erfolgreiche Monopolisierung der Politik durch den Staat und seine Apparate allenfalls eine ephemere Erscheinung der Epoche zwischen dem Westfälischen Frieden und dem zweiten "Dreißigjährigen Krieg" des 20. Jahrhunderts.
Was folgt aus der vorstehenden historisch-semantischen Skizze zum Politikvokabular? Es ist für historiographische und gegenwartsanalytische Zwecke wenig gewinnbringend, den Politikbegriff in der Weise essenzialistisch zu fassen, dass man ihn an bestimmte, historisch kontingente Formen der Organisation von Gemeinwesen (etwa souveräne Staaten) oder an bestimmte Akteurskonstellationen (Herrscher, Regierungen, Parlamente) bindet, wie es in der Politikgeschichtsschreibung und Politikwissenschaft lange üblich war. Man verstellt sich dadurch die Möglichkeit, die ganze Vielfalt vergangener, gegenwärtiger und zukünftig möglicher Erscheinungsformen in den Blick zu nehmen, in denen Menschen ihre das "große Ganze" betreffenden Angelegenheiten geregelt haben oder regeln könnten. Wird der Politikbegriff zu eng an den Staat oder die Vorstellung eines Machtzentrums angelehnt, von dem aus effektive Gebietshoheit durchgesetzt wird, würden mittelalterliche Herrschaftsverbände ebenso als "politiklos" gelten müssen wie die gegenwärtig sich entwickelnden Formen von "global governance".
Selbst die weit gefasste, in der neuen Politikgeschichte beliebte und an Niklas Luhman angelehnte Definition, nach der es Politik mit der Herbeiführung kollektiv verbindlicher Entscheidungen zu tun habe, 15 greift in dieser Hinsicht noch zu kurz, handelt es sich doch bei "Entscheidung" nur um einen spezifischen Modus von auf Verbindlichkeit angelegter Kommunikation. Kollektive Verbindlichkeit kann auch durch andere Modi der Kommunikation erzeugt werden, etwa durch ungefragt geltenden, von Zeit zu Zeit symbolisch bekräftigten Konsens oder auch durch Gewaltandrohung und Terror. Auch dies sind Formen politischer Kommunikation, aber einen Moment der Entscheidung wird man in ihnen vergeblich suchen, es sei denn, man überdehnt den Begriff der Entscheidung so sehr, dass jeder Kommunikationsakt als Entscheidung dargestellt wird. Hinter dem Begriff der Entscheidung lauert immer noch die Vorstellung eines Zentrums, in dem die Macht ihren Sitz hat, letztlich also die Vorstellung des Souveräns.
Kommunikation hingegen ist eine unabdingbare Voraussetzung, wenn man von Politik reden will. Ohne Kommunikation, sei sie sprachlich, symbolisch oder auch handgreiflich-gewaltsam, ist keine Regelung der allgemeinen Angelegenheiten denkbar. Aber nicht jede Kommunikation ist deshalb politisch. Politisch sind Kommunikationsakte dann, wenn sie sich auf Belange eines "großen Ganzen" beziehen, das heißt auf Breitenwirksamkeit, Nachhaltigkeit und Verbindlichkeit zielen oder in diesem Sinne gedeutet werden. Wie groß die Gemeinschaft ist, in der so kommuniziert wird, wie lange die Regeln, über die verhandelt wird, am Ende halten, und ob die Regeln von allen als verbindlich angesehen werden, ist demgegenüber sekundär. Mit dieser Definition lassen sich Politisierungs- und Depolitisierungsprozesse in der Geschichte verfolgen, ohne dass bestimmte Institutionen, Akteure oder Handlungsmodi explizit oder implizit vorausgesetzt werden. Der Begriff ist abstrakt genug, um epochen- und kulturübergreifende Politikforschung zu ermöglichen, besitzt aber genügend Trennschärfe, um Phänomene auszuschließen, die den Anforderungen an "politische" Kommunikation nicht genügen.
Der hier vorgeschlagene Begriff des Politischen zeichnet sich dadurch aus, dass er das Politische nicht notwendig an bestimmte - und das heißt in der Moderne vor allem: staatliche - Institutionen bindet. Es handelt sich in diesem Sinne um einen "weiten" Politikbegriff, der aber doch hinreichend genug spezifiziert ist, um nicht dem Trugschluss zu erliegen, "alles" sei politisch.
Dass das Politische und der Staat gemäß des hier verwendeten Verständnisses nicht als deckungsgleich angesehen werden, heißt selbstverständlich nicht, dass die Entwicklung moderner Staatlichkeit und die ständige Aus- und Neugestaltung des Politischen und seiner Grenzen nicht aufs Engste miteinander verknüpft wären. Die Entkopplung von Politisierungsprozessen auf der einen und der Entwicklung staatlicher Institutionen auf deranderen Seite erlaubt es jedoch, sich insbesondere der Frage der Herausbildung von Organisationsformen von Staatlichkeit jenseits des Nationalstaates zu nähern, ohne diese Perspektive von vornherein durch die Brille eines "methodologischen Nationalismus" (Ulrich Beck) zu betrachten. Auf diese Weise können unter der Rubrik des Wandels von Staatlichkeit nicht nur die Transformationsprozesse im (westlichen) "demokratischen Rechts- und Interventionsstaat" 16 sowie sichwandelnde Verhältnisse staatlicher und nichtstaatlicher Akteure gefasst werden; vielmehr sind so auch der wachsende Einfluss gesellschaftlicher Akteure 17 sowie der Bedeutungszuwachs von trans- und supranationalen Organisationen seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges 18 als Indikatoren für die Herausbildung regionaler und globaler Formen von Staatlichkeit zu beobachten.
Mit einer solchen Perspektive wird begrifflich darauf reagiert, dass den vielfältigen Diagnosen eines "Regierens" jenseits des Nationalstaates beziehungsweise der sich konsolidierenden Formen politischer Steuerung auf globaler Ebene ("global governance") der Staat "abhanden" gekommen ist. Demgegenüber ermöglicht ein Begriff des Politischen, der wie erläutert auf die Breitenwirksamkeit, Nachhaltigkeit und Verbindlichkeit politischer Kommunikation abzielt, ein weiterführendes Verständnis, demzufolge das Regieren jenseits des Nationalstaats beziehungsweise die Strukturen der global governance als genuine Politisierungsprozesse mit einer nachholenden Institutionenbildung zu begreifen sind. Diese bilden auf globaler Ebene Formen politischer Kommunikation aus, die auf kollektive Verbindlichkeit angelegt sind, und übernehmen außerdem wenigstens rudimentäre Funktionen bei der Gewährleistung vonSicherheit, Wohlfahrt und Legitimität (Rechtsstaatlichkeit). Der hier vorgeschlagene "weite" Politikbegriff erlaubt es, aufbauend auf diesen Bausteinen globaler Politik in den Elementen der Herausbildung von Weltöffentlichkeit und einer Weltsemantik - also gleichsam einer Sprache zur "Selbstbeobachtung" der Welt als Welt - Indizien für das Entstehen einer Form von globaler Staatlichkeit jenseits des Nationalstaates zu sehen. Genau diese im Gegensatz zu Institutionalisierungsprozessen qualitativ andersartigen Elemente globaler politischer Strukturbildung werden jedoch in der mittlerweile kaum noch zu überschauenden Literatur zur "global governance" kaum erwähnt, welche vor allem auf die Entstehung globaler politischer Regime nebst ihrer Verrechtlichung sowie die (zivil-)gesellschaftliche Begleitung dieses Prozesses durch nichtstaatliche Akteure abhebt.
Gerade in der Flankierung eines zivilgesellschaftlich unterstützten, zunehmend verrechtlichten globalen Institutionalisierungsprozesses durch die Herausbildung von Weltsemantik und -öffentlichkeit entwickelt sich ein globaler Raum des Politischen, der die Bedingung der Möglichkeit für eine nachhaltige globale politische Strukturbildung und ihre Konsolidierung als besondere Form von Staatlichkeit abgibt. Es versteht sich dabei von selbst, dass einer solchen Diagnose nur unter der Maßgabe Folge geleistet werden kann, wenn man sich von der Vorstellung einer "anarchischen", in ihrer Anarchie immer nur zu bändigenden, nie aber zu überwindenden Staatenwelt als Grundmuster der internationalen Beziehungen zu verabschieden bereit ist, die weiterhin einen beharrlichen Hintergrundton in einem Großteil der Literatur zu global governance abgibt.
Eine Weltöffentlichkeit bereitet den Boden für die Breitenwirksamkeit politischer Kommunikation. Es wäre jedoch falsch, als Voraussetzung einer solchen Weltöffentlichkeit eine mehr oder weniger integrierte Medienlandschaft zu erwarten, an der alle "Welt"-Bürger in gleichem Maße teilhaben. Eine Öffentlichkeit tritt dem politischen System nicht als etwas Äußeres gegenüber und drückt nicht etwa die aggregierte Meinung eines Demos aus. 19 Eine solche Annahme übersieht, dass die Darstellung einer öffentlichen Meinung im Sinne einer Stimme erst aufgrund der Zentralisierung der Staatsgewalt im absolutistischen Staat möglich wurde. Genauso lässt sich hinsichtlich einer Weltöffentlichkeit argumentieren, dass sie der Herausbildung staatlicher Strukturen vorgelagert ist. Es geht bei der Öffentlichkeit des politischen Systems mithin um nichts anderes als ein "Reflexivwerden" von Staatlichkeit.
So verstanden kann die Entstehung einer Weltöffentlichkeit schon in ihrer Inszenierung etwa in den Weltausstellungen im 19. Jahrhundert, spätestens aber in dem Moment angesiedelt werden, in welchem mit der Gründung des Völkerbundes politische Herrschaft zumindest symbolisch auf eine globale Ebene übertragen wurde. 20 Seitdem entsteht Weltöffentlichkeit im gemeinsamen Bezug ganz unterschiedlicher Medienlandschaften auf bestimmte "Weltereignisse", in denen sich über eine globale Betroffenheit (im negativen wie im positiven Sinne) Weltöffentlichkeit herstellt und aktualisiert. Dabei wirkt die symbolische Herstellung von Weltpolitik durch Rituale wie etwa in den "Weltkonferenzen" der Vereinten Nationen ebenso als Referenzpunkt für die Konstruktion von Weltöffentlichkeit wie Katastrophen oder herausragende technische oder wissenschaftliche Leistungen.
Komplementär zur Weltöffentlichkeit entwickelt sich eine Weltsemantik, welche gleichsam die sprachlich-diskursive "Hintergrundfolie" darstellt, die es erlaubt, die Einheit eines globalen politischen Systems in diesem System selbst zu thematisieren. Obwohl sich hinsichtlich dieser Semantik durchaus auch Rückschritte beobachten lassen (so etwa in der Bevorzugung des Begriffes der "internationalen Politik" gegenüber dem der "Weltpolitik"), konsolidiert sie sich doch über einen normativ dicht besetzten Gebrauch des Begriffs der "internationalen Gemeinschaft". Im Völkerrecht dient dieser Begriff der Selbstvergewisserung der Tatsache, dass es sich beim internationalen Staatensystem nicht um ein rechts- und regelloses anarchisches System handelt. Zudem geht es um einen Begriff, mit dem das globale politische System sich als bestimmten normativen Standards genügend beobachtet.
Dies kommt insbesondere in der Frage nach der Zugehörigkeit zur internationalen Gemeinschaft zum Ausdruck: Während die Frage nach (Kriterien) der Zugehörigkeit zur internationalen Gemeinschaft wenigstens implizit ein wesentliches Motiv in der umfangreichen Forschung zur Problematik der sogenannten "failed states" oder "rogue states" darstellt, wird erst in jüngerer Zeit explizit die Frage gestellt, unter welchen Bedingungen Staaten aus der internationalen Gemeinschaft ausgeschlossen werden beziehungsweise ausgeschlossen werden sollten. 21 Dies wird eng verknüpft und diskutiert mit der Frage nach der Legitimität und den Legitimitätsquellen unterschiedlicher Akteurstypen wie etwa Staaten, Nichtregierungsorganisationen oder internationalen Direktverwaltungen (z.B. Kosovo). 22 Hierbei konnte insbesondere herausgearbeitet werden, dass sich neben den traditionellen Souveränitätsrechten mit dem Menschenrechtsregime eine zweite Hauptquelle internationaler Legitimität als "Mitgliedschaftsbedingung" des internationalen Systems etabliert hat. 23
Zusammen schaffen eine sich bildende Weltöffentlichkeit und Weltsemantik den Horizont, innerhalb dessen sich die vielfach beobachteten (und in den anderen Beiträgen dieses Hefts in unterschiedlichen Facetten beleuchteten) Prozesse globaler politischer Strukturbildung und ihrer rechtlichen Ausgestaltung - auch und gerade unter Einbezug nichtstaatlicher Akteure - in Richtung auf die Entwicklung einer Form "globaler Staatlichkeit" entwickeln können. Es soll an dieser Stelle nicht entschieden werden, ob die Rede von einer "globalen Staatlichkeit" der von einer "Weltstaatlichkeit" vorzuziehen ist oder nicht, da insbesondere der zweitgenannte Begriff eng mit der traditionellen Weltstaats-Diskussion der politischen Philosophie zusammenhängt, die den Weltstaat noch in Analogie zum Nationalstaat konzipierte. 24 Entscheidend ist jedoch, dass die Diagnose, dass sich im Rahmen globaler politischer Strukturbildung eine neue, globale Form von Staatlichkeit entwickelt, nicht mit den Grundlagen moderner National- beziehungsweise Territorialstaatlichkeit zu vereinbaren ist, insofern bei der globalen Staatlichkeit ausdrücklich eine inklusive Form von Staatlichkeit gemeint ist. Im Gegensatz zur "exklusiven" Form des modernen, souveränen Staates, der auf seinem Gebiet eine - und nur eine - Form von (allenfalls föderal untergliederter) Staatlichkeit akzeptiert, beschreibt eine "inklusive" Form globaler Staatlichkeit die komplementäre - aber nicht konfliktfreie! - Koexistenz beziehungsweise Überlappung verschiedener Formen von Staatlichkeit mit unterschiedlichen geographischen Extensionen von Herrschaftsfunktionen. 25
Man könnte die Herausbildung einer Form von Globalstaatlichkeit als eine akademische Fingerübung abtun. Aber gerade hier hilft ein Rückgriff auf den durch den Rekurs auf das Politische als Kommunikationsraum gewonnenen Blick auf die historische Dynamik von Politisierungsprozessen. Hier zeigt sich, dass Politisierungsprozesse, verstanden als das Ausgreifen des Politischen auf verschiedene (welt-)gesellschaftliche Bereiche, kaum oder überhaupt nicht zurückzunehmen sind. Genau in diesem Sinne kann auch die Herausbildung einer globalen Form von Staatlichkeit als ein robuster Prozess angesehen werden. "Robust" heißt in diesem Zusammenhang, dass es keine empirisch feststellbare Trendumkehr gibt. Rückschläge und Stillstände im Prozess der internationalen Institutionalisierung, ihrer rechtlichen Flankierung, der Beteiligung nichtstaatlicher Akteure, der Herausbildung einer Weltöffentlichkeit und Weltsemantik mögen vielerorts zu beobachten sein. Es gibt jedoch bislang keine Hinweise auf ihre langfristige Konsolidierung.
Ein Weltstaat ist nicht "unausweichlich", 26 aber seine Entstehung ist doch wahrscheinlich. Dies setzt freilich voraus, dass man bereit ist, darunter etwas anderes zu erwarten als einen "globalen Nationalstaat". Und dies wiederum setzt ein Verständnis des Politischen voraus, das dieses als historischen Möglichkeitshorizont für die Entstehung unterschiedlicher Formen von Staatlichkeit, nicht aber als deckungsgleich damit begreift.
1 Vgl. zur
Begriffsgeschichte Volker Sellin, Politik, in: Otto Brunner u.a.
(Hrsg.), Geschichtliche Grundbegriffe, Bd. 4, Stuttgart 1978, S.
789 - 874; Kari Palonen, The Struggle with Time. A Conceptual
History of "Politics" as an Activity, Münster 2006.
2 Vgl. zu Russland: Walter Sperling, Vom
Randbegriff zum Kampfbegriff: Semantiken des Politischen im
ausgehenden Zarenreich, in: Willibald Steinmetz (Hrsg.), "Politik"
- Situationen eines Wortgebrauchs im Europa der Neuzeit,
Frankfurt/M. 2007 (i.E.); zu Indien: Margrit Pernau, Bürger
mit Turban. Plurale Identitäten der Muslime in Delhi im 19.
Jahrhundert, Habilitationsschrift, Bielefeld 2006.
3 Vgl. den Beitrag von Philipp Genschel
und Bernhard Zangl in diesem Heft.
4 Vgl. den Beitrag von Thomas Risse und
Ursula Lehmkuhl in diesem Heft.
5 Es handelt sich um den Begriff des
Politischen, der dem Bielefelder SFB 584 "Das Politische als
Kommunikationsraum in der Geschichte" zugrunde liegt.
6 Zum Folgenden die Aufsätze in: W.
Steinmetz (Anm. 2).
7 Vgl. hierzu Hans Boldt u.a., Staat und
Souveränität, in: Otto Brunner u.a. (Hrsg.),
Geschichtliche Grundbegriffe, Bd. 6, Stuttgart 1990, S. 1 -
154.
8 Vgl. Christian Meier, Die Entstehung
des Politischen bei den Griechen, Frankfurt/M. 1980.
9 Vgl. V. Sellin (Anm. 1), S.
809ff.
10 Zu diesem Zitat und seiner
Interpretation: Jörn Leonhard, "Politik" - ein symptomatischer
Aufriss der historischen Semantik im europäischen Vergleich,
in: W. Steinmetz (Anm. 2).
11 Vgl. Max Weber, Politik als Beruf,
in: Ders., Gesammelte politische Schriften, Tübingen 1988(5),
S. 505 - 560.
12 Sabine Marquardt, Polis contra
Polemos. Politik als Kampfbegriff der Weimarer Republik, Köln
1997.
13 Vgl. Carl Schmitt, Der Begriff des
Politischen. Text von 1932 mit einem Vorwort und drei Corollarien,
Berlin 2002(7), S. 26f.
14 Vgl. Hannah Arendt, Vita Activa oder
vom tätigen Leben (amerik. Original 1958), München 1981,
S. 241.
15 Vgl. Barbara Stollberg-Rilinger,
Einleitung, in: dies. (Hrsg.), Was heißt Kulturgeschichte des
Politischen?, Berlin 2005, S. 1 - 24, S. 13f.
16 So das Verständnis des Bremer
SFB 597 "Staatlichkeit im Wandel".
17 Vgl. Anm. 3.
18 Vgl. den Beitrag von Michael
Zürn und Matthias Ecker-Ehrhardt in diesem Heft.
19 Der vorliegende Abschnitt entwickelt
ein Argument aus: Mathias Albert, Einleitung: Weltstaat und
Weltstaatlichkeit: Neubestimmungen des Politischen in der
Weltgesellschaft, in: Ders./Rudolf Stichweh (Hrsg.), Weltstaat und
Weltstaatlichkeit, Wiesbaden 2007.
20 Vgl. Hans-Martin Jaeger, World
opinion and the turn to post-sovereign international governance,
in: Mathias Albert/Lena Hilkermeier (Eds.), Observing International
Relations, London 2004.
21 Vgl. Elizabeth Saunders, Setting
boundaries: can international society exclude "rogue states"?, in:
International Studies Review, 8 (2006), 1, S. 23 - 53.
22 Vgl. etwa Ian Clark, Legitimacy in a
global order, in: Review of International Studies, 29 (2003), 1, S.
75 - 96.
23 Thorsten Bonacker, Inklusion und
Integration durch Menschenrechte. Zur Evolution der
Weltgesellschaft, in: Zeitschrift für Rechtssoziologie, 24
(2003) 2, S. 121 - 149.
24 Vgl. die Beiträge in Matthias
Lutz-Bachmann/James Bohmann (Hrsg.), Weltstaat oder Staatenwelt?
Für und wider die Idee einer Weltrepublik, Frankfurt/M.
2002.
25 Ähnlich Martin Shaw, Theory of
the Global State. Globality as Unfinished Revolution, Cambridge
2000.
26 Alexander Wendt, Why a world state
is inevitable, in: European Journal of International Relations, 9
(2003) 4, S. 491 - 542.