Geteilter Meinung waren die eingeladenen Sachverständigen über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (16/6140), mit dem das Recht für Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) modernisiert werden soll. Bei einer Anhörung des Rechtsausschusses am 23. März erklärte Jürgen Möllering vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag: "Der Entwurf erfüllt unsere Erwartungen". Für Existenzgründer wie für Gesellschafter von bestehenden GmbHs seien zahlreiche Verbesserungen enthalten. Ebenso begrüßte Professor Marcus Lutter, Zentrum für europäisches Wirtschaftsrecht der Universität Bonn, den Entwurf. Vor allem gelte es, die deutsche GmbH im Wettbewerb mit ausländischen Rechtsformen, insbesondere der englischen "Limited, zu stärken.
Eine "ausgesprochen gelungene Lösung" nannte auch Professor Barbara Grunewald, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Wirtschaftsrecht an der Universität zu Köln, den Gesetzentwurf der Bundesregierung. Die Planung, das Mindestkapital zur Gründung einer GmbH von 25.000 Euro auf 10.000 Euro zu senken, hielt sie für richtig. Untersuchungen hätten ergeben, dass gerade das hohe Mindestkapital Gründer davon abhalte, die deutsche GmbH zu wählen. Auch Aspekte des Gläubigerschutzes verlangten keine höhere Festsetzung des Mindestkapitals. Professor Wulf Goette, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof, prophezeite, der Verzicht auf einen Notar werde die Zahl der Insolvenzen vergrößern. Professor Peter Jung von der Universität Basel schloss sich dieser Meinung an.