Der Bundestag hat am 24. Januar Änderungen am Steuerberatungsgesetz mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen und der FDP beschlossen. Die Grünen stimmten daggen, die Linksfraktion enthielt sich.
Den Regierungsentwurf (16/7077, 16/7485) nahm er in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (16/7867) an, ein nahezu identischer Gesetzentwurf der Bundesrates (16/7250) wurde für erledigt erklärt. Keine Mehrheit fand ein Antrag der Grünen (16/1886), die unter anderem gefordert hatten, die Befugnisse für Bilanzbuchhalter und Steuerfachwirte zu erweitern.
Im Gegensatz zur Bundesregierung wollte die Länderkammer die Zuständigkeit für die Steuerberaterprüfung von den Ländern auf die Steuerberaterkammern übertragen. Der Bundestag entschied sich im Ergebnis dafür, den Prüfungsausschuss an die für die Finanzverwaltung zuständige oberste Landesbehörde anzubinden, sodass die Steuerberaterprüfung weiterhin ihren staatlichen Charakter behält. Angehoben hat das Parlament auch die Grenze für andere Einkünfte als solche aus nichtselbstständiger Arbeit, bis zu der Lohnsteuerhilfevereine berechtigt sind, Arbeitnehmer in Steuersachen zu beraten.
Die Grenze für solche zusätzlichen Einkünfte beträgt nun 13.000 statt bisher 9.000 Euro (bei Einzelveranlagung). Zugelassen werden künftig Bürogemeinschaften von Steuerberatern und Lohnsteuerhilfevereinen. Dagegen hatte sich im Ausschuss die FDP gewandt, weil sie den Mandantenschutz in Gefahr sah, konnte sich damit jedoch nicht durchsetzen.
Zudem können Steuerberatungsgesellschaften jetzt auch die Rechtsform der GmbH&Co. KG wählen. So genannte Syndikus-Steuerberater können überdies neben der selbstständigen Tätigkeit auch als Angestellte beratend tätig sein. Ausgeschlossen bleibt lediglich die Steuerberatung des eigenen Arbeitgebers, um Interessenkollisionen zu vermeiden.