Streifzug durch die
Geschichte
Wahlen
1867-1871 Reichstagswahlen im Norddeutschen Bund
Im von Preußen dominierten Norddeutschen
Bund wurde der Reichstag nach dem Reichswahlgesetz gewählt,
das von der Nationalversammlung
1849 in der Paulskirche verabschiedet worden war.
Wahlberechtigt waren Männer über 25 Jahren. Die Wahlen waren allgemein, gleich, geheim und direkt.
Wahlberechtigt waren Männer über 25 Jahren. Die Wahlen waren allgemein, gleich, geheim und direkt.
Quelle:
http://www.bundestag.de/geschichte/parlhist/wahlhist/wg1867