1918: Republikgründung und Frauenwahlrecht
Mit der sich abzeichnenden Niederlage Deutschlands im Ersten
Weltkrieg kam es im Herbst 1918 im gesamten Reich zu
revolutionären Unruhen. Ausgehend von einer Meuterei der
Marinesoldaten gegen ein unsinniges militärisches Abenteuer
erfasste die Aufstandsbewegung schon bald das ganze Land. Am 9.
November 1918 hatte sich die Situation so zugespitzt, dass sich der
amtierende Reichskanzler Prinz Max von Baden gezwungen sah, die
Abdankung Kaiser Willhelms II. zu verkünden und die Leitung
der Regierungsgeschäfte dem Vorsitzenden der SPD, Friedrich
Ebert, zu übertragen.
Ausrufung der Republik
Noch am selben Tag rief der Sozialdemokrat Philipp Scheidemann die "Deutsche Republik", wenig später der Linkssozialist Karl Liebknecht die "Sozialistische Republik Deutschland" aus. Am Abend des 9. November 1918 wurde unter der Leitung Eberts die Regierung des Rates der Volksbeauftragten, der paritätisch mit je drei Mitgliedern von SPD und USPD besetzt war, gebildet.
Zwei Tage später wurde der Waffenstillstand unterzeichnet. Ende November 1918 beschloss der Rat der Volksbeauftragten, eine verfassunggebende Nationalversammlung wählen zu lassen. Am 20. Dezember wurde dieser Beschluss von einer Mehrheit der Reichskonferenz der Arbeiter- und Soldatenräte bestätigt.
Am 19. Januar 1919 fanden allgemeine, gleiche, geheime und direkte Wahlen zur Deutschen Nationalversammlung statt. Das aktive und passive Wahlrecht wurde dabei allen Bürgern über 20 Jahren, also erstmals auch Frauen, zugestanden.