1953: Erst- und Zweitstimme
Wahllokal am 6. September 1953
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Stimmzettel für die Bundestagswahl am 6. September 1953 für den Wahlkreis 66 in Köln
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Zur zweiten Bundestagswahl 1953 wurde das Wahlverfahren auf unser heutiges System der personalisierten Verhältniswahl mit Erst- und Zweitstimme umgestellt.
Des Weiteren wurde festgelegt, dass eine Partei für den Einzug in den Bundestag bundesweit die Fünf-Prozent-Hürde überspringen muss. Allerdings waren auch Parteien, die bundesweit die Fünf-Prozent-Hürde verfehlt hatten, weiterhin im Parlament vertreten, wenn sie ein Direktmandat errungen hatten.
Dem ersten Deutschen Bundestag gehörten 402 gewählte Abgeordnete an. Aufgrund des Vier-Mächte-Statuts fanden zwischen 1949 und 1990 in Berlin keine Bundestagswahlen statt. Stattdessen entsandte das Abgeordnetenhaus von Berlin entsprechend den dortigen politischen Kräfteverhältnissen 1949 acht (1952 um weitere 11 Abgeordnete erhöht), seit 1953 22 Berliner Abgeordnete in den Deutschen Bundestag. Diese hatten zwar ein uneingeschränktes Rederecht, waren aber nicht stimmberechtigt.
In der zweiten Legislaturperiode erhöhte sich die Zahl der Abgeordneten auf 487 gewählte Mandatsträger. Hinzu kamen 22 vom Berliner Abgeordnetenhaus in den Bundestag entsandte Abgeordnete.