Streifzug durch die
Geschichte
Wahlen
1972 Aktives Wahlrecht mit 18
Bei der Bundestagswahl 1972 durften erstmals
auch die 18 bis 21 Jährigen mitwählen. Allerdings
erhielten sie zunächst nur das aktive Wahlrecht. Ab dem
vollendeten 21. Lebensjahr erwarb man das passive Wahlrecht. Erst
1975 (Bundestagwahl 1976) wurde die Volljährigkeit auf 18
Jahre gesenkt, die Voraussetzung für das passive Wahlrecht
ist.
Quelle:
http://www.bundestag.de/geschichte/parlhist/wahlhist/wg1972