Streifzug durch die
Geschichte
Wahlen
1994 Kommunalwahlrecht für EU-Ausländer
EU-Ausländer nehmen an einer Kommunalwahl teil
© dpa
Mit der Umsetzung des Maastrichter EU-Vertrages
in deutsches Recht wird den in Deutschland wohnenden
EU-Ausländern das kommunale Wahlrecht gewährt. Sie
können ab diesem Zeitpunkt die Gemeindevertretungen
mitbestimmen.
Quelle:
http://www.bundestag.de/geschichte/parlhist/wahlhist/wg1994