in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 1980 (BGBl. S. 1237), zuletzt geändert laut Bekanntmachung vom 26. September 2006 (BGBl. S. 2210)
Der Bundestag wählt seinen Präsidenten, dessen Stellvertreter und die Schriftführer. Er gibt sich eine Geschäftsordnung. (Artikel 40 Absatz 1 Grundgesetz)
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