Christian Ahrendt, FDP
Rechtsanwalt
Abitur an der Friedrich-List-Schule Lübeck. Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg.
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht und Steuerrecht. Seit 1994 selbständig als Partner der Rechtsanwalts- und Steuerberatungskanzlei Ahrendt + Partner.
Mitglied im Förderverein ehemaliger Friedrich-List-Schüler, im Grönitzer Yacht Club und der liberalen Mittelstandsvereinigung.
Eintritt in die FDP im August 2002, 2003 Wahl zum stellvertretenden Kreisvorsitzenden und zum Landesschatzmeister der FDP Mecklenburg-Vorpommern, 2004 Wahl zum Kreisvorsitzenden der FDP Schwerin.
Mitglied des Bundestages seit 2005.
Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages
- Ordentliches Mitglied
- Stellvertretendes Mitglied
Mitgliedschaften in Sonstigen Gremien
- Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
1. Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
Geschäftsführender
Gesellschafter,
Ferienwohnhausprojektgesellschaft mbH, Kamminke
Rechtsanwalt,
Ahrendt & Partner Partnergesellschaft, PR 24 Amtsgericht
Schwerin, Schwerin
2. Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat
Ahrendt & Partner
Partnergesellschaft, PR 24 Amtsgericht Schwerin, Schwerin,
Rechtsanwalt
Ferienwohnhausprojektgesellschaft
mbH, Kamminke,
Geschäftsführender Gesellschafter (abberufen als
Geschäftsführer zum 1.1.2007)
3. Funktionen in Unternehmen
Inergetic AG, Schwerin,
Mitglied des Aufsichtsrates
7. Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften
Ahrendt & Partner Partnergesellschaft, PR 24 Amtsgericht Schwerin, Schwerin
Ahrendt-Hegewald GbR (bis 31.12.2006), Kamminke
Ferienwohnhausprojektgesellschaft mbH, Kamminke
R&A Projektbau GmbH & Co. KG, Kamminke
Renje-Ahrendt GbR, Kamminke
Für die Höhe der Einkünfte
sind nach den Verhaltensregeln die für eine Tätigkeit zu
zahlenden Bruttobeträge unter Einschluss von
Entschädigungs-, Ausgleichs- und
Sachleistungen zu Grunde zu legen. Unberücksichtigt
bleiben insbesondere Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige
Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte bezeichnet daher
nicht den wirtschaftlichen Gewinn aus einer
Tätigkeit oder das zu versteuernde Einkommen.
Zum Inhalt der Veröffentlichung vgl. im Übrigen auch die
"Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß
Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten
des Deutschen Bundestages".