Hermann Gröhe, CDU/CSU
Rechtsanwalt
1967 bis 1971 Besuch der Friedrich-von-Bodelschwingh-Schule und 1971 bis 1980 des Quirinus-Gymnasiums in Neuss, Abitur 1980. 1980 bis 1987 Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln, 1987 erste juristische Staatsprüfung. 1987 bis 1993 wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Hilfskraft am Seminar für Staatsphilosophie und Rechtspolitik der Universität Köln; 1991 bis 1993 Rechtsreferendariat am Landgericht Köln, 1993 zweite juristische Staatsprüfung.
Seit 1994 Rechtsanwalt.
Evangelische Kirche in Deutschland (EKD): Mitglied der Synode und Mitglied des Rates der EKD, ehrenamtlich, Vorsitzender des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirchengemeinden in Neuss e. V., Mitglied im Vorstand der Konrad-Adenauer-Stiftung.
Seit 1977 Mitglied der CDU; 1983 bis 1989 Kreisvorsitzender der Jungen Union Neuss, 1989 bis 1994 Bundesvorsitzender der Jungen Union Deutschlands. 1984 bis 1989 und 1993 bis 1994 Mitglied des Kreistages Neuss, seit 2001 Vorsitzender der CDU im Kreis Neuss.
Mitglied des Bundestages seit 1994; 1994 bis 1998 Sprecher der "Jungen Gruppe" und 1998 bis 2005 Sprecher für Menschenrechte und humanitäre Hilfe der CDU/CSU-Fraktion, seit November 2005 Justitiar der CDU/CSU-Fraktion.
Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages
- Ordentliches Mitglied
- Stellvertretendes Mitglied
Mitgliedschaften in Sonstigen Gremien
- Ordentliches Mitglied
- Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
2. Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat
Sozietät Hüsch & Partner, Neuss,
Rechtsanwalt
4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Evangelische Kirche in Deutschland EKD, Hannover,
Mitglied des Rates der EKD, ehrenamtlich, 2007, Stufe 2
5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
Konrad-Adenauer-Stiftung e.V., St. Augustin,
Mitglied des Vorstandes
Für die Höhe der Einkünfte
sind nach den Verhaltensregeln die für eine Tätigkeit zu
zahlenden Bruttobeträge unter Einschluss von
Entschädigungs-, Ausgleichs- und
Sachleistungen zu Grunde zu legen. Unberücksichtigt
bleiben insbesondere Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige
Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte bezeichnet daher
nicht den wirtschaftlichen Gewinn aus einer
Tätigkeit oder das zu versteuernde Einkommen.
Zum Inhalt der Veröffentlichung vgl. im Übrigen auch die
"Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß
Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten
des Deutschen Bundestages".