Petra Hinz (Essen), SPD
Juristin
1983 Fachhochschulreife, 1984 Abitur, im Anschluss einjähriges Praktikum bei der Sparkasse. 1985 bis 1987 Ausbildung zur Moderatorin für den Bereich Moderation und Kommunikation. 1985 bis 1995 Studium der Rechts- und Staatswissenschaften, Abschluss erstes und zweites Staatsexamen, im Rahmen der Ausbildung die Stationen in Körperschaften, Verwaltung und Wirtschaft durchlaufen.
1995 bis 1999 tätig als freiberufliche Juristin, 1999 bis 2003 Juristin im Management eines Konzerns für den Bereich Immobilien, Bewirtschaftung, Expansion und Reorganisation. 2003 bis 2005 tätig als freiberufliche Juristin im Krisen- und Projektmanagement.
Seit 1990 Mitglied in der Margarethe-Krupp-Stiftung, 2005 der Essener Wirtschaftsförderungsgesellschaft und der Aufsichtsrat Stadtwerke AG Essen, seit 1989 Mitglied in der AWO, seit 2005 in der Arbeitsgemeinschaft Kultur und Brauchtum Schausteller sowie in der Karnevalsgesellschaft Hahnekopp e. V.
Seit 1980 Mitglied der SPD, seit 1982 in unterschiedlichen Funktionen und Ebenen tätig, u. a. seit 2003 stellvertretende Unterbezirksvorsitzende. 1989 bis 2005 Mitglied im Rat der Stadt Essen, 2004 bis 2005 stellvertretende Fraktionsvorsitzende, 2003 bis 2005 Ausschuss für Stadtentwicklung und Stadtplanung, planungspolitische Sprecherin, 2004 bis 2005 Vorsitzende des Rechnungsprüfungs-, Haupt- und Finanzausschusses; 1990 bis 1994 Mitglied im Bezirksplanungsrat und 2003 bis 2005 im Regionalrat Düsseldorf, 2004 bis 2005 im Fraktionsvorstand Regionalrat.
Mitglied des Bundestages seit 2005.
Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages
- Ordentliches Mitglied
- Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
1. Berufliche Tätigkeit vor der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag
Juristin, freiberuflich, Essen
5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
Margarethe Krupp-Stiftung für Wohnungsfürsorge, Essen,
Mitglied des Aufsichtsrates
Für die Höhe der Einkünfte
sind nach den Verhaltensregeln die für eine Tätigkeit zu
zahlenden Bruttobeträge unter Einschluss von
Entschädigungs-, Ausgleichs- und
Sachleistungen zu Grunde zu legen. Unberücksichtigt
bleiben insbesondere Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige
Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte bezeichnet daher
nicht den wirtschaftlichen Gewinn aus einer
Tätigkeit oder das zu versteuernde Einkommen.
Zum Inhalt der Veröffentlichung vgl. im Übrigen auch die
"Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß
Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten
des Deutschen Bundestages".