Lothar Ibrügger, SPD
Diplomingenieur TU, Stadt- und Regionalplaner, Parlamentarischer Staatssekretär a. D.
Ratsgymnasium Minden, Abitur. Wehrdienst. Studium an der Technischen Universität Berlin; Diplomingenieur.
Freiberuflicher Stadt- und Regionalplaner. Lehrauftrag für Städtebau an der Fachhochschule Bielefeld 1975 bis 1976.
Mitgliedschaften: Europa-Union, Verband der Kriegs- und Wehrdienstopfer, Behinderten und Sozialrentner Deutschlands e. V., Arbeiterwohlfahrt, Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit, Sozialverband Deutschland, IG Bauen-Agrar-Umwelt, Vereinigung der Stadt-, Regional- und Landesplaner e. V., Architektenkammer Nordrhein-Westfalen.
Eintritt in die SPD 1969.
Mitglied des Bundestages seit 1976; 1977 bis 1979 Mitglied des Europäischen Parlaments, 1994 bis 1998 stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Verkehr, Oktober 1998 bis März 2000 Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen; Mitglied der Parlamentarischen Versammlung der NATO seit 1980 u. a. mit folgenden Funktionen: 1985 bis 1989 Generalberichterstatter, 1989 bis 1993 Vorsitzender des Ausschusses für Wissenschaft und Technologie, 1993 bis 1997 Vorsitzender des Unterausschusses "Verbreitung militärischer Technologie", 2000 bis 2001 und seit November 2005 stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses für Wissenschaft und Technologie, seit Oktober 2001 Schatzmeister der Parlamentarischen Versammlung der NATO.
Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages
- Ordentliches Mitglied
Mitgliedschaften in Sonstigen Gremien
- Ordentliches Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
2. Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat
Stadt- und Regionalplaner, freiberuflich, Minden/Westf.,
Gemeinde Leopoldshöhe, 2005, Stufe 2; 2006, Stufe 2
Für die Höhe der Einkünfte
sind nach den Verhaltensregeln die für eine Tätigkeit zu
zahlenden Bruttobeträge unter Einschluss von
Entschädigungs-, Ausgleichs- und
Sachleistungen zu Grunde zu legen. Unberücksichtigt
bleiben insbesondere Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige
Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte bezeichnet daher
nicht den wirtschaftlichen Gewinn aus einer
Tätigkeit oder das zu versteuernde Einkommen.
Zum Inhalt der Veröffentlichung vgl. im Übrigen auch die
"Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß
Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten
des Deutschen Bundestages".