Christine Lambrecht, SPD
Rechtsanwältin
1984 Abitur in Viernheim. 1984 Studium der Rechtswissenschaften in Mannheim und Mainz, erstes und zweites juristisches Staatsexamen. 1992 Aufbaustudium an der Verwaltungshochschule in Speyer, Abschluss: Magister der Verwaltungswissenschaften.
Seit 1992 Lehrauftrag an der Berufsakademie Mannheim für Zivil- und Wirtschaftsrecht, Vorträge in der Erwachsenenbildung; seit 1995 selbständige Rechtsanwältin in Viernheim.
Mitglied der AWO, im VdK und im Verein Bürger und Polizei e. V., Gründungsmitglied des Vereins Frauenhaus Bergstraße.
Seit 1982 Mitglied der SPD, Vorstandsmitglied des SPD-Hessen-Süd und des SPD-Landesverbandes Hessen, Mitglied im SPD-Parteirat. Seit 1985 Stadverordnete der Stadt Viernheim, 1989 bis 1997 Kreistagsabgeordnete im Kreis Bergstraße.
Mitglied des Bundestages seit 1998; seit Oktober 2002 Vorsitzende der Arbeitsgruppe Geschäftsordnung, Wahlprüfung und Immunität der SPD-Fraktion.
Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages
- Ordentliches Mitglied
- Stellvertretendes Mitglied
Mitgliedschaften in Sonstigen Gremien
- Ordentliches Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
2. Entgeltliche Tätigkeiten neben dem Mandat
Rechtsanwältin,
selbständig, Viernheim,
Mandant 01, Dezember 2005, Stufe 1
2006, Stufe 1
Mandant 02, Februar 2006, Stufe 1
Mandant 05, September 2006, Stufe 1
Mandant 06, Februar 2006, Stufe 1
Mandant 28, Mai 2007, Stufe 1
4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Stadt Viernheim, Viernheim,
Stadtverordnete
Für die Höhe der Einkünfte
sind nach den Verhaltensregeln die für eine Tätigkeit zu
zahlenden Bruttobeträge unter Einschluss von
Entschädigungs-, Ausgleichs- und
Sachleistungen zu Grunde zu legen. Unberücksichtigt
bleiben insbesondere Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige
Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte bezeichnet daher
nicht den wirtschaftlichen Gewinn aus einer
Tätigkeit oder das zu versteuernde Einkommen.
Zum Inhalt der Veröffentlichung vgl. im Übrigen auch die
"Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß
Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten
des Deutschen Bundestages".