Kerstin Müller (Köln), BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Juristin, Staatsministerin a. D.
Abitur 1983. Oktober 1983 bis Januar 1990 Studium der Rechtswissenschaften in Köln, 1991 bis 1994 Referendariat am Oberlandesgericht Köln, 1994 Zweites Staatsexamen.
Mitglied im Internationalen Freundeskreis Mahn- und Gedenkstätte Ravensbrück e. V., der Deutsch-Israelischen Parlamentariergruppe, der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, des Kuratoriums der "Deutschen Stiftung Friedensforschung", des Aufsichtsrates des Zentrums für internationale Friedenseinsätze, des Kuratoriums des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht, des Verwaltungsrates der Deutschen Welle und des Kuratoriums Internationale Journalistenprogramme e. V.
Seit 1986 Mitglied von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1990 bis 1994 Vorsitzende des nordrhein-westfälischen Landesvorstandes von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Mitglied des Bundestages seit 1994; 1994 bis 1998 und 1998 bis 2002 Vorsitzende der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; Oktober 2002 bis November 2005 Staatsministerin beim Bundesminister des Auswärtigen.
Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages
- Ordentliches Mitglied
Mitgliedschaften in Sonstigen Gremien
- Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Deutsche Welle, Bonn,
Mitglied des Verwaltungsrates (bis 2.11.2006)
5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
Deutsche Gesellschaft für Auswärtige Politik e.V., Berlin,
Mitglied des Präsidiums
Forum Ziviler Friedensdienst e.V., Bonn,
Mitglied des Beirates
Max-Planck-Institut für ausländisches und
internationales Strafrecht, Freiburg,
Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich (bis 05.12.2007)
Stiftung Wissenschaft und Politik, Berlin,
Mitglied des Stiftungsrates
UNICEF Deutschland, Köln,
Mitglied des Deutschen Komitees
Für die Höhe der Einkünfte
sind nach den Verhaltensregeln die für eine Tätigkeit zu
zahlenden Bruttobeträge unter Einschluss von
Entschädigungs-, Ausgleichs- und
Sachleistungen zu Grunde zu legen. Unberücksichtigt
bleiben insbesondere Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige
Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte bezeichnet daher
nicht den wirtschaftlichen Gewinn aus einer
Tätigkeit oder das zu versteuernde Einkommen.
Zum Inhalt der Veröffentlichung vgl. im Übrigen auch die
"Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß
Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten
des Deutschen Bundestages".