Ingo Wellenreuther, CDU/CSU
Vorsitzender Richter am Landgericht a. D.
1970 bis 1979 Goethe-Gymnasium Karlsruhe, Abitur. 1979 bis 1985 Jurastudium, 1986 erstes Staatsexamen, 1986 bis 1989 Rechtsreferendar, 1989 zweites Staatsexamen.
1989 bis 1991 Staatsanwalt in Baden-Baden, 1991 bis 2000 Richter am Landgericht Karlsruhe; Februar 2000 bis April 2001 und Februar bis September 2002 Referent der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im 1. Untersuchungsausschuss "Parteispenden". 2001 bis 2002 Oberlandesgericht Karlsruhe (abgeordnet), seit Oktober 2002 Vorsitzender Richter am Landgericht a. D.
Seit 1997 Vorsitzender des Wahlausschusses des Karlsruher SC, seit 2002 Kuratoriumsmitglied der Landesvereinigung Baden in Europa e. V. und im Internationalen Verbund - Freier Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e. V., seit 2006 Kuratoriumsmitglied der msc sports Baden Open, seit 2006 Kuratoriumsmitglied der Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft".
Seit März 2002 Kreisvorsitzender der CDU Karlsruhe. Seit 1999 Stadtrat in Karlsruhe.
Mitglied des Bundestages seit 2002.
Mitgliedschaften in Gremien des Bundestages
- Ordentliches Mitglied
- Stellvertretendes Mitglied
Veröffentlichungspflichtige Angaben
4. Funktionen in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Stadt Karlsruhe, Karlsruhe,
Mitglied des Stadtrates, ehrenamtlich
5. Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen
Internationaler Bund (IB), Verbund Karlsruhe,
Freie Träger der Jugend-, Sozial- und Bildungsarbeit e.V., Karlsruhe,
Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
Karlsruher Sportclub e.V. (KSC), Karlsruhe,
Vorsitzender des Wahlausschusses, ehrenamtlich
Landesvereinigung Baden in Europa e.V., Karlsruhe,
Mitglied des Kuratoriums, ehrenamtlich
msc sports Baden Open, Karlsruhe,
Mitglied des Kuratoriums
Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft", Berlin,
Mitglied des Kuratoriums
Für die Höhe der Einkünfte
sind nach den Verhaltensregeln die für eine Tätigkeit zu
zahlenden Bruttobeträge unter Einschluss von
Entschädigungs-, Ausgleichs- und
Sachleistungen zu Grunde zu legen. Unberücksichtigt
bleiben insbesondere Aufwendungen, Werbungskosten und sonstige
Kosten aller Art. Die Höhe der Einkünfte bezeichnet daher
nicht den wirtschaftlichen Gewinn aus einer
Tätigkeit oder das zu versteuernde Einkommen.
Zum Inhalt der Veröffentlichung vgl. im Übrigen auch die
"Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben gemäß
Verhaltensregeln im Amtlichen Handbuch und auf den Internetseiten
des Deutschen Bundestages".