Kranken- und Pflegeversicherung
Die Abgeordneten können zwischen der gesetzlichen und der privaten Kranken- und Pflegeversicherung wählen. Etwa 40 Prozent der Abgeordneten sind Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung. Bei ihnen trägt der Bundestag - wie ein Arbeitgeber bei seinen Arbeitnehmern - die Hälfte des Beitrages. Von Leistungseinschnitten bei der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ist diese Gruppe von Abgeordneten unmittelbar selbst betroffen. Die übrigen Abgeordneten haben eine private Kranken- und Pflegeversicherung abgeschlossen, deren Beiträge sie selbst zahlen. Diese decken aber nur einen Teil des Risikos ab. Den Rest übernimmt die Beihilfe nach beamtenrechtlichen Maßstäben. Doch auch dort sind die Abgeordneten von Änderungen des Beihilferechts betroffen, weil Reformen im Bereich der gesetzlichen Sicherungssysteme inzwischen stets wirkungsgleich auch auf die Beamten übertragen werden.