Gemeinsame Pressemitteilung des Bundestages und Bundesrates
Dazu erklären die beiden Ausschussvorsitzenden, Andreas Schmidt, MdB, und Min. Dr. Ralf Stegner:
Das Grundgesetz bildet seit dem Jahr 1949 die Rechtsordnung unseres Staates. Änderungen dieser erfolgreichsten aller deutschen Verfassungen müssen wohl überlegt sein und mit Augenmaß geschehen.
Ziel der Reform ist es, die bundesstaatliche Ordnung der Bundesrepublik Deutschland zu modernisieren und so die Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit von Bund und Ländern zu verbessern, die politischen Verantwortlichkeiten klarer zuzuordnen sowie die Zweckmäßigkeit und die Effizienz der Aufgabenerfüllung zu steigern.
Nach umfangreichen Vorarbeiten hat die Föderalismusreform jetzt das Stadium konkreter Gesetzgebung erreicht: Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD im Deutschen Bundestag sowie mehrere Länder im Bundesrat haben Entwürfe eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes und eines Föderalismusreform-Begleitgesetzes eingebracht. Diese Entwürfe und weitere die Föderalismusreform betreffende Vorlagen sind nunmehr Gegenstand der öffentlichen Anhörung. Mehr als 100 Sachverständige aus Wissenschaft und Praxis sind eingeladen worden, um die Gesetzentwürfe zur Änderung des Grundgesetzes kritisch zu erörtern.
Ein solches gemeinsames Vorgehen der beiden Verfassungsorgane
Bundestag und Bundesrat ist angesichts der angestrebten
grundsätzlichen Veränderung des Grundgesetzes angemessen.
Die Stellungnahmen der Sachverständigen werden die
erforderlichen gründlichen Beratungen im Bundestag und im
Bundesrat unterstützen. Die parlamentarischen Beratungen der
Vorlagen sollen noch in diesem Jahrabgeschlossen werden.
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