Glossar
Amtsausstattung
Die Abgeordneten erhalten eine Amtsausstattung als
Aufwandsentschädigung. Sie umfasst Geld und Nachleistungen.
Zur Amtsausstattung gehören unter anderem am Sitz des Bundestages eingerichtete
Büros, die freie Benutzung aller Verkehrsmittel inklusive
Eisenbahn, Inlandsflüge und Dienstfahrzeuge. Außerdem
können Abgeordnete auf die Fernmeldeanlagen des Bundestages
sowie die sonstigen Leistungen des Parlaments
zurückgreifen.
Weitere Informationen
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar/A/amtsausst