Bundeskanzler(in)
In der Bundesrepublik Deutschland ist der Bundeskanzler der Regierungschef. Er leitet die Bundesregierung nach einer vom Bundespräsidenten genehmigten Geschäftsordnung.
Er wird vom Bundestag auf Vorschlag des Bundespräsidenten gewählt und anschließend von diesem ernannt. Auf Vorschlag des Bundeskanzlers werden die Bundesminister ernannt und entlassen (Artikel 64 GG).
Dem Bundeskanzler unterstehen unmittelbar das Bundeskanzleramt, das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung und der Beauftragte für die Nachrichtendienste. Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt hierfür die Verantwortung (Art. 65 GG).
Will der Bundestag den Bundeskanzler stürzen, dann kann das nur dadurch geschehen, dass der Bundestag einen anderen zum Bundeskanzler wählt. Dieses sogenannte Misstrauensvotum ist in Art. 67 GG geregelt.