Glossar
Benachrichtigung, Wahl-
Spätestens am Tag, bevor das
Wählerverzeichnis ausgelegt wird, erhält jeder Wahlberechtigte, der im
Wählerverzeichnis eingetragen ist, eine Postkarte, die
Wahlbenachrichtigung.
Darauf befinden sich folgende Angaben:
- Name, Vorname und Anschrift des Wahlberechtigten,
- die Nummer des Wahlberechtigten im Wählerverzeichnis,
- Wahlraum und Wahlzeit, wo der Wahlberechtigte seine Stimme abgeben kann,
- die Aufforderung, zur Wahl die Wahlbenachrichtigung und Personalausweis oder Reisepass mitzubringen, und Hinweise zum Wahlrecht, u.a. wie man Briefwahl beantragt und dass man mit der Wahlbenachrichtigung nur im angegebenen Wahllokal wählen kann.
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar/B/wahl_ben