Glossar
EU-Richtlinien
Der Rat der Europäischen Union (EU)
erläßt einstimmig auf Vorschlag der Kommission Richtlinien für
die Angleichung derjenigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften der
Mitgliedstaaten, die sich unmittelbar auf die Errichtung oder das
Funktionieren des gemeinsamen europäischen Marktes auswirken.
Zu den Richtlinien, deren Durchführung in einem oder mehreren
Mitgliedstaaten eine Änderung von gesetzlichen Vorschriften
zur Folge hätte, werden unter Umständen das Europäische Parlament (EP)
und gegebenenfalls auch der europäische
Wirtschafts- und Sozialausschuß gehört. Die
Richtlinien werden anschließend den gesetzgebenden
Körperschaften in den einzelnen Mitgliedstaaten zur
Beschlußfassung zugeleitet. Die Richtlinien sind für
jeden Mitgliedstaat, an den sie gerichtet werden, hinsichtlich des
zu erreichenden Ziels verbindlich, den innerstaatlichen Stellen ist
jedoch die Wahl der Form und der Mittel überlassen.
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar/E/eu_richt