Glossar
Exekutive
Die Exekutive ist die vollziehende oder
ausübende Gewalt. Sie umfasst die Regierung
und die Verwaltung, der in erster Linie die Ausführung der
Gesetze anvertraut ist. Auch der vollziehenden Gewalt stehen mit
dem Erlass von Rechtsverordnungen gesetzgebende
Befugnisse zu. In der Bundesrepublik, die eine parlamentarische
Demokratie
ist, ist die Regierung vom Vertrauen des Parlaments
abhängig.
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar/E/exekutive