Glossar
Gemeinschaftsrecht
Im Gemeinschaftsrecht existiert ein
ähnlicher Stufenbau der Rechtsnormen wie im innerstaatlichen
Recht. An der Spitze steht das "primäre" Gemeinschaftsrecht,
das die Gründungsverträge und die allgemeinen
Rechtsgrundsätze des Gemeinschaftsrechts umfasst. Die
Verträge bilden die Grundlage des von den Gemeinschaftsorganen
erlassenen "sekundären" Gemeinschaftsrechts (Verordnungen,
Richtlinien, Entscheidungen). Bestandteil des Gemeinschaftsrechts
sind auch die von den Gemeinschaften abgeschlossenen
völkerrechtlichen Verträge mit Staaten und anderen
internationalen Organisationen.
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar/G/gem_recht