Glossar
Gesetzgebungsverfahren
Bundesgesetze werden vom Bundestag beschlossen.
Sie sind nach ihrer Annahme unverzüglich dem Bundesrat zuzuleiten.
Er kann binnen drei Wochen nach Eingang des Gesetzesbeschlusses
verlangen, dass ein aus Mitgliedern des Bundestages und des
Bundesrates für die gemeinsame Beratung von Vorlagen
gebildeter Ausschuss, der sogenannte Vermittlungsausschuss, einberufen wird.
Soweit zu einem Gesetz die Zustimmung des Bundesrates nicht
erforderlich ist, kann die Länderkammer gegen ein vom
Parlament beschlossenes Gesetz binnen zwei Wochen Einspruch
einlegen. Wird dieser mit der Mehrheit der Stimmen im Bundesrat
beschlossen, so kann er durch einen mehrheitlichen Beschluss im
Bundestag zurückgewiesen werden. Stimmt der Bundesrat zu,
fertigt der Bundespräsident nach Gegenzeichnung
durch die Regierung das Gesetz aus. Danach wird es im
Bundesgesetzblatt verkündet.
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar/G/gesgeb_verf