Glossar
Justizvollzugsanstalt
Gemeinden, in deren Gebiet sich
Justizvollzugsanstalten befinden, sollen einen sogenannten
beweglichen Wahlvorstand bilden, der zu einer festgesetzten Zeit in
der Justizvollzugsanstalt einen Wahlraum einrichtet. Dort kann die Stimmabgabe dann
stattfinden.
Grundsätzlich haben Wahlberechtigte, die zum Wahltermin in einer Justizvollzugsanstalt einsitzen, aber auch die Möglichkeit per Briefwahl zu wählen. Dabei muss die Anstaltsleitung dafür sorgen, dass auch sie ihre Wahl unbeobachtet treffen können.
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar/J/jva