Glossar
Nachtragshaushalt
Nachträge zum Haushaltsgesetz und zum
Haushaltsplan
müssen im Bundestag eingebracht und dem Bundesrat zugeleitet
werden, wenn im Haushaltsplan bewilligte Ausgaben nicht
ausreichen oder wenn Ausgaben für Zwecke erforderlich werden,
die im Haushaltsplan gar nicht vorgesehen sind.
Nachtragshaushaltsgesetz und Nachtragshaushaltsplan müssen dem
Parlament bis zum Ende des Haushaltsjahres vorliegen. Ein
Nachtragshaushaltsgesetz ist dann nicht notwendig, wenn die
Mehrausgabe im Einzelfall höchstens 5 Millionen Euro
beträgt oder wenn Rechtsverpflichtungen erfüllt werden
müssen.
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar/N/nachtr_haush