Glossar
Rechtsstaat
Die Rechtsstaatlichkeit der Bundesrepublik ist
im Grundgesetz nicht ausdrücklich erwähnt.
Sie wird aus dem Gebot der Gewaltenteilung und der Bindung aller
Staatsgewalt an Recht und Gesetz hergeleitet. Alle staatlichen
Maßnahmen sind durch unabhängige Gerichte
überprüfbar. Rechtsstaatlichkeit bedeutet ferner
Sicherung der Bürgerfreiheit und Gerechtigkeit.
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar/R/rechtsstaat