Glossar
Staatsakt
Seit Jahrhunderten sind Staatsakte Ausdruck
höchster Würdigung von Personen oder Ereignissen. Um
einem Anlass entsprechendes Gewicht zu verleihen, richtet der Staat
einen Festakt aus. Dazu gehören ein festlicher Rahmen,
geladene Gäste, die Nationalhymne und eine Rede des
Staatsoberhauptes. Der Bundespräsident ordnet den
Staatsakt an. Organisiert wird er vom Bundesinnenministerium. Der
Trauerstaatsakt wird am häufigsten angeordnet. Seit
Gründung der Bundesrepublik Deutschland gab es erst
fünfmal einen Staatsakt zu einem bestimmten Ereignis: im Mai
1974 zu 25 Jahren Grundgesetz; 1989 zum 40-jährigen Bestehen
der Bundesrepublik Deutschland; 1990 zur Feier der Deutschen
Einheit; 1995 zum 50. Jahrestag des Endes des Zweiten Weltkrieges;
1999 zum 50-jährigen Bestehen der Bundesrepublik.
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar/S/staatsakt