Glossar
Verhältniswahl
Von einer Verhältniswahl spricht man, wenn
die Besetzung der Wahlämter genau im Verhältnis der
abgegebenen Stimmen erfolgt. Bei einer reinen Verhältniswahl
erhält also eine Partei, die bei Parlamentswahlen 10 % der
Stimmen erhält, auch 10% der Parlamentssitze.
Die Wahl zum Deutschen Bundestag ist grundsätzlich eine Verhältniswahl, die allerdings mit Elementen der Mehrheitswahl (Erststimme) kombiniert wurde und als weitere Modifikation eine 5%-Hürde enthält.
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar/V/verh_wahl