Glossar
Zusammenarbeit in Justiz und Innerem
Die Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und
Innerem als dritte Säule der Union wurde durch den Amsterdamer
Vertrag neu gestaltet. Dabei wurde ein erheblicher Teil (z.B. Visa,
Asyl und Einwanderung) aus der dritten Säule in die erste
Säule der Union übertragen. Im Bereich der dritten
Säule verbleiben damit nurmehr die polizeiliche und
justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS). Hier soll durch
die Ausstattung von Europol mit operativen Befugnissen und durch
Annäherung der Strafvorschriften der Mitgliedstaaten eine
engere Zusammenarbeit der Polizei, Zoll, Justiz und
anderen zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten erreicht
werden.
Quelle:
http://www.bundestag.de/wissen/glossar/Z/zus_arbeit