IM BUNDESHAUS NOTIERT:
Bonn: (hib) wi- Die Anpassung der Einfuhrliste, einer Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz, an das geänderte Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik zum 1. Januar 1999 und an die Einführung des Euro ist das Ziel einer Verordnung der Bundesregierung ( 14/264). Darin wird ferner geregelt, daß bestimmte Einfuhrkontrollmeldungs- und Lizenzerfordernisse auf dem landwirtschaftlichen Sektor wegfallen, daß Ursprungsnachweise für bestimmte Textilwaren aus Nicht-EU-Staaten entfallen und daß ein Doppelkontrollverfahren (Ausfuhrlizenz des Lieferlandes sowie Einfuhrgenehmigung des Empfängerlandes) ohne Höchstmengen gegenüber Laos eingeführt werden.