ELEFANTEN AUS SÜDAFRIKA NICHT ARTGERECHT UNTERGEBRACHT (ANTWORT)
Bonn: (hib) um- Das Bundesumweltministerium (BMU) hat die Einfuhrgenehmigung für vier Jungelefanten aus Südafrika widerrufen, nachdem es von der Organisation Care for the Wild Deutschland e.V. darüber informiert worden ist, daß gegen den zuständigen Tierhändler in Südafrika wegen der Behandlung der aus Botsuana eingeführten Elefanten ein Verfahren wegen Tierquälerei eingeleitet worden ist. In ihrer Antwort ( 14/370) auf eine Kleine Anfrage der F.D.P. zum Widerruf der Einfuhrgenehmigung ( 14/301) erläutert die Bundesregierung weiter, gleichzeitig seien dem Fachministerium Stellungnahmen von zwei weltweit anerkannten Elefantenexperten vorgelegt worden, die beide zu dem Ergebnis gekommen seien, daß die Elefanten in Südafrika nicht an einem "geeigneten und annehmbaren Bestimmungsort" im Sinne des Washingtoner Artenschutzübereinkommens verbracht worden seien. Der Antwort zufolge war dem BMU vor seiner Entscheidung bekannt, daß nach Meinung der beiden betroffenen Zoos in Dresden und Erfurt kein Anhaltspunkt für eine tierquälerische Handlung vorlag. Diese Behauptung sei jedoch für das BMU irrelevant, da sie sich nur auf die Zeit ab dem 23. Oktober 1998 bezog und die Vorwürfe einer tierquälerischen Haltung im wesentlichen die Vorgänge vor diesem Zeitpunkt betrafen. Die nachträglich bekanntgewordenen Umstände der ursprünglichen Unterbringung der Elefanten in Südafrika seien der Grund für die Rücknahme der beiden Einfuhrgenehmigungen gewesen, betont die Regierung.