EXPERTENBEFRAGUNG ZUR STEUERREFORM ERNEUT ABGELEHNT
Bonn: (hib) fi- Der Finanzausschuß hat es erneut abgelehnt, in einer weiteren Anhörung eine Reihe von Sachverständigen zu ausgewählten Themen des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 ( 14/23, 14/265) zu befragen. Einen entsprechenden Antrag von CDU/CSU und F.D.P. lehnte der Ausschuß am Montag vormittag mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen ab. Die PDS stimmte mit Union und Liberalen für den Antrag. Bereits in der Sitzung am vergangenen Donnerstag hatte der Ausschuß mit der Koalitionsmehrheit einen Oppositionsantrag auf eine weitere Anhörung abgelehnt. Die Union begründete ihren erneuten Vorstoß damit, daß Vertreter mehrerer Verbände in der vergangenen Woche zu einer Anhörung in das Bundesfinanzministerium geladen worden seien. Das Ministerium erklärte dazu, es habe sich um Expertengespräche gehandelt, bei denen es nicht um inhaltliche Fragen des Gesetzentwurfs, sondern um einen Abgleich der Zahlen über die Auswirkungen des Steuerentlastungsgesetzes gegangen sei. Die Gespräche hätten zu vergleichbaren Zahlen geführt. Dies bestritt die CDU/CSU-Fraktion unter Hinweis auf die Versicherungswirtschaft. Daher sollten die Branchenvertreter im Finanzausschuß über ihre Berechnungsgrundlagen befragt werden können. Die F.D.P. betonte, das Parlament sei nicht nur ein "Durchlauferhitzer" für von der Verwaltung formulierte Gesetze. Dagegen stellten die Koalitionsfraktionen fest, daß es keine neuen Sachverhalte gebe, die eine weitere Anhörung rechtfertigten. Der Finanzausschuß setzt heute die Beratung des Gesetzentwurfs einschließlich der von der Bundesregierung vorgelegten Änderungsanträge fort.