ÖKOSTEUER: ERMÄSSIGTER SATZ FÜR LANDWIRTSCHAFT UND BAHN
Bonn (hib): Der Finanzausschuß hat am Mittwoch abend weitere Änderungen am Gesetzentwurf zum Einstieg in die ökologische Steuerreform ( 14/40) beschlossen. Mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen stimmte der Ausschuß Änderungsanträgen zu, die die Landwirtschaft bei der Besteuerung von Strom, Gas und Heizöl dem produzierenden Gewerbe gleichstellt, das bis auf einen Selbstbehalt von 1.000 DM jährlich lediglich einen auf 20 Prozent reduzierten Steuersatz entrichten muß. Statt 2 Pfennigen pro Kilowattstunde werden für sie ab 1. April nur 0,4 Pfennige fällig. In den Genuß des halbierten Steuersatzes von 1 Pfennig pro Kilowattstunde kommen nun neben den vor dem 1. April installierten Nachtspeicherheizungen auch der strombetriebene Schienenverkehr mit Ausnahme betriebsinterner Werkverkehre und Bergbahnen sowie die Oberleitungsomnibusse. Der Gesetzentwurf soll am Freitag, 26. Februar, vom Bundestag verabschiedet werden. SPD und Bündnisgrüne lehnten drei Änderungsanträge der CDU/CSU-Fraktion ab, die darauf abzielten, die landwirtschaftlichen Betriebe von dem Sockelbetrag von 1.000 DM auszunehmen, die Begünstigungsregelung für das produzierende Gewerbe auf die neuen Länder auszudehnen und den öffentlichen Personennahverkehr und die Deutsche Bahn AG komplett dem produzierenden Gewerbe gleichzustellen. Abgelehnt wurde auch ein Entschließungsantrag der CDU/CSU, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, den Entwurf zurückzunehmen und während der deutschen EU-Präsidentschaft eine Angleichung der Energiebesteuerung in Europa anzustreben.
Der Finanzausschuß hatte die Beratung des Entwurfs bereits am vergangenen Donnerstag abgeschlossen. Wegen der Änderungsanträge war die neuerliche Beratung auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung genommen worden. Aufgrund dessen kam es zu Beginn der Sitzung zu einer über einstündigen Geschäftsordnungsdebatte, in deren Verlauf CDU/CSU, F.D.P. und PDS die neuerliche Beratung der Ökosteuerreform ablehnten, weil die Genehmigung für diese Sondersitzung während der Haushaltsberatungen im Plenum nur für die Beratung des Steuerentlastungsgesetzes ausgesprochen worden sei. Die Erweiterung der Tagesordnung um die Ökosteuerreform sei daher mit der Geschäftsordnung des Bundestages nicht vereinbar. Die Koalitionsfraktionen wiesen diese Argumentation mit dem Hinweis zurück, die Sitzung sei genehmigt, und die Genehmigung nicht zurückgezogen worden. Mit Koalitionsmehrheit wurde ein Antrag der Unionsfraktion abgelehnt, die Sitzung zu unterbrechen, bis der Ältestenrat in dieser Frage zu einem Ergebnis gekommen sei. Angenommen wurde dagegen ein Antrag der Sozialdemokraten, die Ökosteuerreform als ersten Tagesordnungspunkt zu beraten. F.D.P. und PDS stimmten gegen diesen Antrag, die CDU/CSU-Fraktion beteiligte sich an dieser Abstimmung nicht.