UNHCR: DEUTSCHLAND ZUNEHMEND ISOLIERT IN ASYLRECHTSPRECHUNG
Bonn: (hib) mr- Mit seiner immer restriktiveren Asylrechtsprechung, insbesondere mit der Nichtanerkennung von nichtstaatlicher Verfolgung als Asylgrund, hat sich die Bundesrepublik Deutschland innerhalb Europas in den letzten Jahren zunehmend isoliert. Das betonte der Vertreter des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) in Deutschland, Jean-Noell Wetterwald am Mittwoch nachmittag im Menschenrechtsausschuß. Wetterwald und zwei weitere Vertreter des UNHCR hoben hervor, die Unterscheidung von staatlicher und nichtstaatlicher Verfolgung in der deutschen Rechtsprechung und die damit verbundene Gewährung oder Verweigerung von Asyl unterlaufe die Genfer Flüchtlingskonvention aus dem Jahre 1951 und führe zu einer "Schutzlücke" für politisch Verfolgte. An die deutschen Abgeordneten richtete Wetterwald den Appell, politisch initiativ zu werden. Ob dies im Rahmen einer Änderung des Ausländerrechts erfolge oder durch andere Initiativen, sei offen. Die Befürworter einer restriktiven Linie argumentierten häufig, die heutigen Fluchtursachen seien völlig anders als zu der Zeit, als die UN-Flüchtlingskonvention verabschiedet wurde. Aber schon damals habe es vor dem Hintergrund der Ost-West-Konfrontation 1956 aus Ungarn und 1980 aus Polen Massenfluchtbewegungen gegeben. Auch bei Anerkennung von nichtstaatlicher Verfolgung bedeute dies ja nicht, daß die Verfolgung nicht individuell nachgewiesen werden müsse. Ziel der Genfer Flüchtlingskonvention sei es, so lange Schutz zu gewähren, so lange der Heimatstaat nicht in der Lage ist, seine Bürger zu schützen. Dabei sei es unerheblich, ob diese Verfolgung staatlich oder nichtstaatlich sei. Andere europäische Länder, wie zum Beispiel Schweden oder Frankreich hätten ihr Ausländerrecht oder ihr Asylrecht den geänderten Bedingungen, das heißt der zunehmenden nichtstaatlichen Verfolgung angepaßt. Deutschland stehe mit seiner Position nicht nur im Gegensatz zu anderen Staaten, sondern auch in "deutlichem Widerspruch" zu Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs in Straßburg. Skeptisch zeigte sich der UNHCR-Vertreter auch bei der Frage der frauenpolitischen Verfolgung. Das Ziel, diese als Asylgrund zu akzeptieren, sei kaum zu verwirklichen, wenn es keine rechtliche Aufwertung der Genfer Flüchtlingskonvention gebe.
Die SPD stellte fest, die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und die des Internationalen Menschenrechtsgerichtshofs laufe auseinander. Man sei dabei um eine Klärung bemüht und werde nun überlegen, ob eine Änderung des Ausländerrechts erforderlich sei, oder ob unterhalb dieser Schwelle eine Änderung ausreiche. Auch aus den Reihen der CDU/CSU-Fraktion wurde Handlungsbedarf konstatiert. Die Flughafenverfahren seien rechtswidrig, wenn Flüchtlinge aus Afghanistan trotz Verfolgung durch die Taliban zurückgeschickt werden. Man glaube zwar nicht, daß die Rechtslage geändert werden müsse, wenn es aber eine unterschiedliche Auslegung der Gesetze zu Lasten der Betroffenen gebe, müsse der Gesetzgeber zumindest "klarstellend" tätig werden. Ein weiterer Unionsabgeordneter ergänzte, für den Betroffenen sei es egal, ob es sich um eine staatliche oder nichtstaatliche Verfolgung handele. Der Staat habe die Aufgabe, seine Bürger zu schützen. Aus den Reihen der Union wurde jedoch zugleich darauf verwiesen, die Bundesrepublik habe gerade angesichts des Balkankrieges im Vergleich zu anderen EU-Staaten sehr viel mehr Flüchtlinge aufgenommen und dabei auch nicht nach staatlicher oder nichtstaatlicher Verfolgung gefragt. Interessant seien deshalb Vergleichszahlen mit anderen EU-Staaten. Beim Asylrecht stelle sich grundsätzlich die Frage, ob man "generös" sein wolle und wo das dann ende. Auch die F.D.P. interessierte sich für die Rechtsprechung in anderen europäischen Staaten und bedankte sich bei Wetterwald für seine Ausführungen. Er habe damit den "Finger auf die Wunde gelegt". Bündnis 90/Die Grünen verwies auch auf die Problematik des Flughafenverfahrens. Dort sei die Überwindung von Abschiebungshindernissen (wie zum Beispiel die Gefährdung von Leib und Leben) eben nicht vorgesehen. Deshalb könne es passieren, daß afghanische Flüchtlinge, wenn sie erst einmal im Landesinneren sind, eine Abschiebeschutz erhalten, im Flughafenverfahren jedoch abgewiesen würden. Die PDS betonte, es bestehe ein erheblicher Reformbedarf. Bedauerlicherweise laufe der Trend in der Bundesrepublik in die falsche Richtung. Selbst bei erkannter politischer Verfolgung würden Asylsuchende in die Heimatländer zurückgeschickt und Abkommen mit den Verfolgerstaaten geschlossen.