PRIVATISIERUNG OHNE uml;NRECHTMÄSSIGE HANDLUNGENuml;(ANTWORT)
Bonn: (hib) nl- Der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) liegen keine Anhaltspunkte für "unrechtmäßige Handlungen" bei der Privatisierung ehemals volkseigener Betriebe in der DDR vor. Dies betont die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/707) auf eine Kleine Anfrage der PDS zur Aufarbeitung der Kriminalität bei der Privatisierung volkseigener Betriebe ( 14/524). Der Bundesregierung seien vier Überprüfungsfälle bekannt. Zwei Ermittlungsverfahren seien inzwischen eingestellt und zwei Fälle ohne Ermittlungsverfahren abgeschlossen worden. Die laufenden Gesamtvollstreckungsverfahren sind nach Kenntnis der Regierung noch nicht beendet. Auch lägen keine Angaben vor, wie viele Arbeitsplätze im Zusammenhang mit der Gesamtvollstreckung erhalten werden können. Die Bundesregierung erwartet, daß die von Entlassung betroffenen Arbeitnehmer Sozialplanleistungen erhalten haben. Der Ausfallschaden der BvS könne erst nach Abschluß der Insolvenzverfahren festgestellt werden, heißt es in der Antwort. Im einzelnen erläutert die Regierung die Privatisierungsvorgänge bei der Waggonbau Dessau GmbH (WBD), der SKL-Motoren- und Systemtechnik AG Magdeburg, der Stahlgießerei Rothensee GmbH (SGR) und der Gresse Kranbau Wittenberg GmbH.