GESETZ ZUM SCHUTZ VOR DISKRIMINIERUNG GEPLANT (ANTWORT)
Bonn: (hib) in- Neben der Neuregelung des Staatsangehörigkeitsrechts plant die Bundesregierung ein Anti-Diskriminierungsgesetz, das Schutz vor ungerechtfertigter Benachteiligung wegen Herkunft, Hautfarbe oder ethnischer Zugehörigkeit bieten soll. Wie aus ihrer Antwort ( 14/735) auf eine Kleine Anfrage ( 14/633) der PDS hervorgeht, enthalte der Koalitionsvertrag zwischen SPD und Bündnis 90/Die Grünen den Auftrag, eine solche Initiative zu ergreifen. In diesem Zusammenhang sei auch zu prüfen, ob bestehende unterschiedliche Regelungen für Deutsche und Ausländer aufgehoben werden können.