LÄRMSCHUTZWÄNDE AN STRASSEN SOLLEN BILLIGER WERDEN
Bonn: (hib) hh- Für eine "angemessene und sparsame Gestaltung" von Lärmschutzanlagen an Straßen hat sich der Rechnungsprüfungsausschuß eingesetzt. Deshalb beschloß er am Freitag morgen einvernehmlich, daß das Bundesverkehrsministerium die Einleitung entsprechender Maßnahmen sicherstellen soll.
Der Entscheidung zugrunde lag ein Bericht des Bundesrechnungshofes (BRH), nachdem das Bundesministerium den Straßenbauverwaltungen der Länder schon 1985 empfohlen habe, Lärmschutzanlagen der örtlichen Situation angemessen zu gestalten und möglichst unauffällig in die Landschaft einzugliedern. Auf eine besondere Gestaltung, die Mehrausgaben erfordere, sei zu verzichten. Diesen Vorgaben, so der BRH, sind die Straßenbauverwaltungen in zahlreichen Fällen nicht gefolgt. Danach seien Lärmschutzanlagen häufig unangemessen aufwendig gestaltet und zu teuer. Die Abgeordneten nannten dies "Kunst an der Autobahn".
Zudem ist nach Feststellung des Bundesrechnungshofes das vom Bundesministerium vorgegebene Berechnungsverfahren für die Ermittlung der notwendigen Höhe von Lärmschutzanlagen nicht zutreffend. Dadurch seien Lärmschutzanlagen großenteils höher ausgeführt als notwendig. Der Nachweis der Standsicherheit von Lärmschutzwänden sei zu aufwendig und ihre tragenden Teile seien häufig überdimensioniert, so der BRH.
Die Abgeordneten des Rechnungsprüfungsausschusses kritisierten auch, daß das Bundesministerium bisher nicht erfahren habe, was im einzelnen von den Straßenbauverwaltungen geplant wurde. Das Ministerium entgegnet, daß zukünftig ein entsprechendes Verordnungsverfahren eingeleitet werde. Der Bundesrechnungshof betonte, daß die Länder oft nach der Maßgabe verfahren würden, wir bauen uns eine schöne Anlage und der Bund würde bezahlen.